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Plenarsitzung

Beschlossene Gesetze im November-Plenum

21. Nov. 2019

Der Landtag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. November 2019, drei Gesetze beschlossen. Thematisch geht es um die Bereiche Umweltverträglichkeit, Pflegeberufe und verbesserte Teilhabe. Worum es genau geht, lesen Sie hier.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Landtag hat die Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) und weitere Gesetze beschlossen. Das UVPG LSA verweist weitgehend auf Vorschriften des UVPG des Bundes. Diese Regelungstechnik soll auch zukünftig beibehalten werden. Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung soll das UVPG LSA an das grundlegend reformierte UVPG des Bundes angepasst werden. Dies dient insbesondere auch der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Landesrecht. 

Pflegeberufegesetz

Mit dem im August 2019 eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die für die Ausführung der Ausbildung an den neuen Pflegeschulen notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, d. h. Regelungen zur staatlichen Anerkennung und Aufsicht über Pflegeschulen sowie Übergangsregelungen für bestehende Altenpflege- und Krankenpflegeschulen. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf notwendige Verordnungsermächtigungen, insbesondere für die praktische Ausbildung und die hochschulische Pflegeausbildung. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. 

Teilhabestärkungsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) entwickelt die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems fort. Zu diesem Zweck werden grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen des Rechts der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Auf Landesebene werden nun Änderungen im SGB IX und SGB XII vorgenommen. 

Änderung Wahl- und Volksabstimmungsgesetz

Bereits am Mittwoch, 20. November 209, hatte der Landtag einem Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes zugestimmt. Dabei geht es unter anderem um die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses bei Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen. Dies trage dazu bei, die in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben zu verbessern. Der Gesetzentwurf war im September 2019 von den Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eingebracht worden.