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Plenarsitzung

Pro und Kontra des UN-Migrationspaktes

23. Nov. 2018

Am 11. Dezember 2018 soll in New York der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden. Schon jetzt haben neben den USA auch einige EU-Mitgliedsstaaten angekündigt, das Abkommen nicht zu unterzeichnen. Bundesaußenminister Heiko Maas hat derweil Zustimmung signalisiert. Im Landtag von Sachsen-Anhalt gab es dagegen teils heftige Kritik an dem globalen Pakt. Ziel der Vereinten Nationen ist es, grundsätzliche Regeln für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und den Umgang mit Migranten festzuschreiben. 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutierte über den geplanten UN-Migrationspakt. Foto: Wikipedia

  • Was sind die 23 Ziele des UN-Migrationspaktes?

    1. Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht

    2. Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen

    3. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration

    4. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen

    5. Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration

    6. Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit

    7. Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration

    8. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten

    9. Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten

    10. Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration

    11. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement

    12. Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung

    13. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen

    14. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus

    15. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen

    16. Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts

    17. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration

    18. Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen

    19. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können

    20. Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten

    21. Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration

    22. Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen

    23. Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

Die AfD-Fraktion brachte den Antrag „Kein Recht auf Zuwanderung – UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen“ ein. Denn ihrer Ansicht nach sei der Vertrag/Pakt nicht nur eine unverbindliche Absichtserklärung, erläuterte Oliver Kirchner (AfD). Man befinde sich hier im Bereich des „Soft Law“: Auf diese Weise könnten unverbindliche Absichtserklärungen nach einiger Zeit zu verbindlichem Recht werden, aus dem langfristig Ansprüche unmittelbar abgeleitet werden könnten.

Daher sollte die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden, sich gegenüber der Bundesregierung gegen die für Dezember 2018 in Marrakesch vorgesehene Unterzeichnung des UN-Übereinkommens einzusetzen. Zwar sei ein Einwanderungsgesetz nötig, es brauche aber keinen einseitigen Migrationspakt, so Kirchner.

Rüdiger Erben (SPD) warf der AfD-Fraktion vor: „Sie verhalten sich wie ein Arzt, der seinen Patienten Gift verabreicht, in der Hoffnung, dass sie kränker werden und das Wartezimmer erst recht voll wird.“ Beim UN-Migrationspakt gehe es nicht darum, der Migration Tür und Tor zu öffnen, sondern sie besser zu regulieren. Im Gegensatz zu den Behauptungen der AfD ginge es darum, „illegale Migration einzudämmen und nicht sie zu fördern“. Zudem sei sichergestellt, dass die einzelnen Nationalstaaten souverän blieben.

Es sei eine Lüge, dass der Migrationspakt den Unterschied zwischen Flüchtlingen und Migranten aufheben wolle, erklärte Henriette Quade (DIE LINKE). Die Länder würden auch nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Personen aufzunehmen. Die AfD-Fraktion führe eine Kampagne gegen ein internationales Abkommen, das gerade dafür sorgen wolle, dass es „keinen Run auf ein bestimmtes Land“ gebe. Das sei absurd, so Quade.

Mehr als 1500 Menschen sind in diesem Jahr schon auf der Flucht über das Mittelmeer ums Leben gekommen. Im Vergleich zum Vorjahr versuchten jedoch deutlich weniger Flüchtlinge auf diesem Weg Europa zu erreichen. Foto: UNHCR

Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betonte erneut, dass der UN-Migrationspakt keinen rechtlich verbindlichen Pakt darstelle. Der Text betone stattdessen das Vorrecht der Staaten, auch weiterhin über ihre Einwanderung selbst zu bestimmen. Der Grünen-Abgeordnete wünschte sich, dass sich mehr Menschen für internationale Politik interessierten. Denn seit August sei der Pakt im Internet gewesen. Der CDU-Fraktion warf er vor, in die Falle des Rechtspopulismus zu tappen.

„Das, was wir als CDU machen, ist das, was der Bürger von uns erwartet“, sagte Markus Kurze (CDU). Der Pakt würde Fragen aufwerfen, die beantwortet werden müssten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass so viele Staaten nicht mitmachen wollten. Kurze führte weiter aus: „Wenn die AfD sagt, Heiligabend ist am 24. Dezember, dann können Sie doch nicht von uns erwarten, dass wir sagen: Nein, da ist Karfreitag!“

André Poggenburg (AfD) erklärte: „Volksauflösungspakt“ wäre die richtige Definition für den UN-Migrationspakt. Damit werde eine neue „utopische Weltordnung“ vorangetrieben, mit dem „Endziel der Auflösung der Völker dieser Erde“, das sei die Wahrheit und keine Verschwörung. Denn die Auswirkungen des Pakts würden den Druck auf Deutschland nicht senken, sondern erhöhen.

Die Landesregierung verzichtete auf ihr Rederecht. Am Ende der Debatte wurde der Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien (mitberatend) überwiesen.