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Plenarsitzung

Anhörung zur „kleinen“ KiFöG-Novelle

Wer bezahlt gute Bildung und Erziehung von Kindern in der Kita? Darüber hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration im November beraten. In einer öffentlichen Anhörung hatten sich die Abgeordneten viele Experten aus Kindergärten und Städten eingeladen, um sich ihre Meinung zu dem Thema anzuhören. Die Landesregierung hatte einige Wochen zuvor ein neues Gesetz zu dem Thema vorgestellt. (In schwerer Sprache heißt es offiziell: „Gesetzentwurf zur vierten Änderung des Kinderförderungsgesetzes = KiFöG“).

Der Gesetzentwurf zur Änderung des KiFöG war Thema einer öffentlichen Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt. Foto: Highwaystarz/fotolia.com

Mit dem neuen KiFöG will die Landesregierung ab 2018 mehr Geld für die Kitas ausgeben. Zum einen sollen damit die Städte und Gemeinden entlastet werden, die offiziell die Kitas unterhalten. So will das Land 30,6 Millionen Euro zusätzlich aufbringen. Zum anderen werden Eltern mit mehreren Kindern besser unterstützt. Wenn sie ein zweites Kind in die Kita bringen, kostet es künftig nur noch 60 Prozent. Ein drittes zahlt gar nichts mehr, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Die meisten Experten haben den Gesetzentwurf als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Er ist eine Art „Zwischenlösung“ bis zur „großen“ KiFöG-Änderung im nächsten. Denn es muss dringen weitere grundsätzliche Verbesserungen in den Kitas geben, waren sich die Experten einig. So müssen sich beispielsweise oft zu wenige Erzieherinnen um zu viele Kinder kümmern.

Die Landeselternvertretung fürchtet, dass einige Städte und Gemeinden ab 2018 die Elternbeiträge erhöhen werden. Denn laut eines Urteils des Landesverfassungsgerichts sind die Städte nicht mehr verpflichtet, 50 Prozent der Kosten zu übernehmen. Die Vertreter der Städte und Gemeinden waren unzufrieden mit dem Gesetzentwurf. Ihrer Meinung nach, wird er keine finanziellen Erleichterungen bringen. Denn eigentlich hatte die Landesregierung den Städten viel mehr Geld versprochen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration wird sich noch einmal mit der geplanten Gesetzesänderung beschäftigen. Am Ende werden die Abgeordneten entscheiden, ob sie dem Landtag empfehlen, das Gesetz anzunehmen oder nicht.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)