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Plenarsitzung

Handlungsbedarf beim Petitionsrecht

14. Nov. 2017

Eine Delegation des Petitionsausschusses des Landtags von Sachsen-Anhalt hat sich im bayerischen Landtag (6. bis 9. November 2017) über den dortigen Umgang mit Petitionen informiert. Dabei konnten grundsätzliche Unterschiede zum sachsen-anhaltischen Verfahren festgestellt werden, erklärte Ausschussvorsitzende Christina Buchheim (DIE LINKE).

Bundesweit einmaliges Petitionsgesetz

Anders als in Sachsen-Anhalt gebe es in Bayern ein eigenes Petitionsgesetz und alle Petitionen werden in öffentlicher Sitzung behandelt – zumindest wenn es keine Einwände gibt. „Wir haben erlebt, dass mehrere Besuchergruppen reingeführt wurden und das Ausschussgeschehen verfolgt haben“, erzählt Buchheim. Außerdem sei es in Bayern üblich, dass allen Petenten ermöglicht wird, direkt im Ausschuss angehört zu werden. Auf diese Weise könne der Sachverhalt viel schneller und einfacher aufgeklärt werden und manchmal ergäben sich völlig neue Aspekte, die zu einer ganz anderen Bewertung führen, so die Ausschussvorsitzende.

Petitionen werden im Fachausschuss behandelt

Ein weiterer großer Unterschied in der Arbeitsweise ist die Tatsache, dass die meisten Eingaben und Beschwerden in Bayern von den jeweiligen Fachausschüssen behandelt werden und nicht wie in Sachsen-Anhalt ein Petitionsausschuss ressortübergreifend für alle Anliegen der Bürger zuständig ist.

Neben den Fachausschüssen gibt es auch im Bayerischen Landtag einen Ausschuss für „Eingaben und Beschwerden“, der etwa 25 Prozent aller eingehenden Petitionen behandelt. Thematisch sind das vor allem Bau- und Wohnungsangelegenheiten, ausländerrechtliche Fragen sowie Gnadengesuche und Beschwerden aus Justizvollzugsanstalten und Bezirkskrankenhäusern.

Mehr Rechte gegenüber der Landesregierung

Christina Buchheim führte weiter aus, dass die bayerischen Ausschüsse viel stärkere Rechte gegenüber der Landesregierung hätten und Petitionen direkt dorthin überweisen könnten. Die Ministerien müssten sich dann um das Anliegen der Bürger kümmern und dem Ausschuss berichten. Darüber hinaus können die Ausschüsse selbst entscheiden, wann eine Petition abgeschlossen ist. Anders in Sachsen-Anhalt: Hier legt der Petitionsausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung vor und dieser entscheidet dann abschließend.

Ausschussarbeit sehr sachorientiert und bürgernah

Bei der Bearbeitung der Petitionen werde versucht jeweils einen Abgeordneten als Berichterstatter (hauptverantwortlich für die Bearbeitung des Anliegens) zu bestimmen, aus dessen Stimmkreis die Petition stammt. Somit werde eine größtmögliche Bürgernähe erreicht, erklärte Buchheim, die mit ihren sachsen-anhaltischen Kollegen an zwei Ausschusssitzungen teilnahm.

„Ich war wirklich beeindruckt, wie sachorientiert dort gearbeitet wurde und dass parteipolitische Angelegenheiten kaum eine Rolle gespielt haben!“ Auch ihre Kollegen aus den anderen Fraktionen waren angetan vom bayerischen Modell und kamen überein: „Es gibt Handlungsbedarf, unser Petitionsrecht zu reformieren.“