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Plenarsitzung

„Für ein Leben ohne Angst vor Übergriffen“

24. Nov. 2017

Auf der 83. Plenarsitzung am 17. Dezember 1999 ernannte die UN-Generalversammlung den 25. November zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“. Frauen kommen vielerorts nicht in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten. Der Gedenktag soll das öffentliche Interesse auf die Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit bewusst machen und Strategien zur Bekämpfung der Gewalt in den Mittelpunkt rücken. Im Mittelpunkt der Aktionen 2017 steht das Thema „Frühehen – Rechtslage, Kindeswohl und Bedarfe“. So auch bei einer Gedenkstunde, die auf Einladung von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und des Landesfrauenrats im Landtag von Sachsen-Anhalt stattfand.

„Wenn uns Geschehnisse Anhaltspunkte bieten, die zeigen, dass die Grundrechte auf Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit verletzt werden, so sind wir unbedingt gefordert, diese Umstände klar und deutlich zu thematisieren“, forderte Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. Ein „Nein“ müsse auch so gewertet und akzeptiert werden. „Nur wenn die Probleme offen benannt werden und um Lösungen gerungen wird, können Dinge sich ändern.“ Mit Worten könne auf die Missstände in der Gesellschaft hingewiesen werden, Taten müssten dann folgen. „Ein selbstbestimmtes Leben ohne stete Angst vor Übergriffen muss unanfechtbar sein. Gemeinsam tragen wir Verantwortung für die Fundamente unserer Gesellschaft“, betonte die Landtagspräsidentin.

Die neue Landesbeauftragte für Frauen- und Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt, die Ethnologin Andrea Blumtritt aus Berlin, nutze den Rahmen der Gedenkstunde, um sich und ihre Aufgaben kurz vorzustellen. Zum Thema „Frühehen – Rechtslage, Kindeswohl und Bedarfe“ referierte dann Yvonne Joachim vom AWO-Landesverband eine Zusammenfassung der vorangegangenen Fachtagung. Irena Schunke von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen Sachsen-Anhalt stellte anschließend einen Forderungskatalog zur Mädchenpolitik im Land vor.

Hintergrund: Aktionstag seit 1981

Aber schon seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen alljährlich zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt werden. Ins Zentrum rücken dabei die Themen Zwangsprostitution, sexueller Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung ebenso wie Genitalverstümmelung, Häusliche Gewalt und Zwangsheirat.

Bundesweit bekannt ist inzwischen die Fahnenaktion von Terre des Femmes. Am 25. November 2001 ließ die Frauenrechtsorganisation zum ersten Mal die Fahnen wehen, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Seither wird die Aktion von zahlreichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Parteien, Verbänden und Ministerien aufgegriffen und weitergetragen.

Zur Internetseite von Terre des Femmes