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Plenarsitzung

Aus 21 Landkreisen wurden schließlich elf

Bereits im Jahr 2004 sorgten die Pläne der Landesregierung, die Kreisgebietsstruktur ab 2007 für die Zukunft fit zu machen, für Auf­regungen, die bis in die kleinsten Ge­meinden drangen. Konkret ging es um den Zuschnitt von elf neuen Landkrei­sen und die Bestimmung neuer Kreis­städte. Mit größeren Kreisen verbanden viele Bürgerinnen und Bürger zunächst Nachteile, die sich aus möglicherweise längeren Wegen in die neuen Kreisstäd­te ergeben könnten.

Weitaus weniger standen andere wichtige Argumente in der öffentlichen Wahrnehmung, wie zum Beispiel eine moderne Verwal­tungsstruktur, die im nationalen und in­ternationalen Wettbewerb als wichtiger Standortfaktor gilt. Auch stellte sich die Frage, ob vor dem Hintergrund der pro­gnostizierten demografischen Entwick­lung gerechtfertigt werden könne, dass zwar die Bevölkerungszahlen sinken, die Verwaltungsstrukturen aber nicht ange­passt werden.

Vor mittlerweile mehr als zwölf Jahren brachte die damalige Landesregierung aus CDU und FDP einen Gesetzentwurf über die kreisliche Neugestaltung des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Erstmals beraten wurde dieser Gesetzentwurf am 26. Mai 2005; die abschließende Beratung fand am 6. Oktober 2005 statt. In diesem Jahr sind bereits zehn Jahre seit der Neugestaltung der Kreise vergangen, das 2005 beschlossene Gesetz war am 1. Juli 2007 in Kraft getreten.

Die alten und die neuen Landkreise. Der Wechsel wurde im Jahr 2007 vollzogen. Graphik: ideengut.info

Die Verfassung des Landes Sachsen-An­halt definiert im Artikel 87 die kommuna­le Selbstverwaltung. Demnach sind die Landkreise und Gemeinden berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffent­lichen Aufgaben selbstständig wahrzu­nehmen. Davon ausgehend wurde das Reformziel formuliert, dass leistungs­starke und zukunftsfähige Strukturen ge­schaffen werden, die den Anforderungen an die kreisliche Ebene auch bei rückläu­figen Einwohnerzahlen gerecht werden.

Als Messwerte für die Leistungsfähigkeit der Landkreise formulierte die Koalition von CDU und FDP bereits 2005 eine bür­gerfreundliche Verwaltung, zunehmende Qualitätserwartungen sowie die Auswir­kungen der demografischen Entwicklung, die insbesondere aus Gründen der Kos­tenbelastung der Bevölkerung zu berück­sichtigen seien.

Auf Größe und Ausbreitung geachtet

Daraus und aus einer Reihe weiterer Gründe sollte bei neuen Kreiszuschnitten nach Möglichkeit das Prinzip der Vollfusion angewandt wer­den. Des Weiteren wurde auf eine Grö­ße von 150 000 Einwohnern und eine Ausbreitung von 2 500 km2 orientiert. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn die Fläche eines Kreises bereits über­durchschnittlich groß war oder er eine unterdurchschnittliche Dichte von 70 Einwohnern je km2 hatte. Zum Zeitpunkt der Planungsphase für die Kreisgebiets­reform umfasste die Statistik für die damals 21 Landkreise durchschnittlich 95 330 Einwohner bei einer Größe von 950,51 km2, im Mittel von 100,29 Ein­wohnern je km2.

Fusionen und Neuzuordnungen

Unter anderem der letzte Aspekt führ­te dazu, dass die Landkreise Salzwedel und Stendal in ihren Strukturen beste­hen blieben. Der Ohrekreis fusionier­te mit dem Bördekreis zum Landkreis Börde. Die Stadt Wanzleben verlor an Haldensleben den Kreissitz. Die den Harz tangierenden Kreise Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg bilden seit 2007 den Landkreis Harz, Kreis­sitz: Halberstadt. Der rund um die Stadt Halle gelegene Saalkreis vereinte sich mit dem Kreis Merseburg-Querfurt zum neuen Saalekreis. Den Kreissitz verlor Querfurt zugunsten von Merseburg.

Zu­sammengefasst wurden auch die Kreise Burgenland und Weißenfels zum Bur­genlandkreis, Kreissitz: Naumburg. Geo­grafisch betrachtet war die Fusion der Landkreise Sangerhausen und Mansfel­der Land zum Kreis Mansfeld-Südharz die Folge. Die Lutherstadt Eisleben ist seit 2007 keine Kreisstadt mehr. Die Kreise Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck bilden seitdem den Salzlandkreis, Kreisstadt: Bernburg. Im Zuge der Beratungen zur Kreisgebiets­reform hatten Bitterfeld und Köthen da­rum geworben, zusammen den neuen Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu bilden.

Die Stadt Bitterfeld verlor dabei den Status einer Kreisstadt. Der Landkreis Anhalt-Zerbst wurde geteilt und ist in die Kreise Jerichower Land (Kreisstadt Burg) und Wittenberg aufgegangen. Die zum Reformzeitpunkt bestehenden kreisfreien Städte Halle und Magdeburg veränderten sich nicht, lediglich Dessau fusionierte mit dem bis dahin zum Land­kreis Anhalt-Zerbst gehörenden Roßlau. Die gesetzliche Grundlage bildet das vom Landtag Sachsen-Anhalt am 6. Ok­tober 2005 verabschiedete Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung.

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