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Plenarsitzung

Meldesystem der AfD existiert bereits

Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, es bedürfe eines landesweiten unterstützenden Melde- und Erfassungssystems, durch das die Kommunen ihre Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung in den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten angeben können. Mit einem Antrag sollte die Landesregierung gebeten werden, ein entsprechendes System einzuführen. Das gebe es allerdings schon seit Langem, so die Landesregierung.

Solche Bilder von der ZASt in Halberstadt gehören der Vergangenheit an. Dennoch haben einige Kommunen Probleme, dauerhafte Wohnungen für Flüchtlinge zu finden. Die AfD ist der Ansicht, es bedürfe eines landesweiten Melde- und Erfassungssystems für Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung. Foto: Ideengut

„Aufnahmebereitschaft ist begrenzt“

Mit ihrem Antrag gehe es der AfD um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, um das Miteinander von Land und Kommunen, so Daniel Roi (AfD). Im letzten Jahr habe es durch Kanzlerin Angela Merkel „eine Grenzöffnung mit negativen Folgen für das deutsche Volk“ gegeben, der „Herbst der Willkommenskultur“ sei angebrochen. Der Satz „Wir schaffen das!“ sei grundlegend falsch, er habe die Kluft zwischen Bund, Ländern und Kommunen vertieft.

Durch den Antrag der AfD soll es laut Roi mehr Planungssicherheit für die Kommunen geben, sie bekämen mehr Gestaltungsspielraum. Die Kommunen sollen zukünftig selbst entscheiden, wo ihre Grenzen liegen. „Am Ende wird eine Obergrenze für die Zuwanderung in unser Land herauskommen“, zeigte sich Roi überzeugt. Die „Willkommensorgie“ von Kanzlerin Merkel führe auch in Sachsen-Anhalt dazu, dass „wir vor Schulden nicht mehr aus den Augen gucken können“, erklärte Mario Lehmann (AfD). Der Antrag seiner Fraktion solle der Schadensbegrenzung dienen.

„Sie fordern etwas, was es bereits gibt“

Im letzten Jahr habe der Ausländeranteil in Sachsen-Anhalt zwei Prozent betragen. „Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass hier zu viele Menschen aus anderen Kulturen gelebt haben“, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Offenbar gebe es Vorurteile gegen Menschen, die man hier gar gekannt habe, und dies biete den Stoff für den Populismus der AfD. Von den 40 000 Flüchtlingen, die nach Sachsen-Anhalt kamen, seien lediglich 20 000 im Land geblieben. „Wo hat denn da eine Masseneinwanderung stattgefunden?“, fragte Stahlknecht in Richtung AfD.

Momentan gebe es sehr wenige Flüchtlingszugänge, die Erstaufnahmeeinrichtungen seien nur zu 60 Prozent belegt. Darüber hinaus gebe es bereits einen Erlass, durch den die Kommunen an das Innenministerium über deren Kapazitäten berichten. „Sie fordern etwas, was es bereits gibt“, so Stahlknecht an die AfD. Es sei unerträglich, dass die AfD im Land ein Klima von Angst und Hass organisiere.

Post öffnen würde schon helfen

Wenn die AfD-Mitglieder im Innen- und Finanzausschuss ihre Post öffnen würden, dann würden sie merken, dass es solch ein im Antrag gefordertes Meldesystem längst gebe, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Jeden Dienstag werde ein entsprechender Bericht zugemailt, welche Kapazitäten die Kommunen und Landkreise vorweisen könnten.

Handlungsbedarf an anderer Stelle

Derzeit gebe es in Sachsen-Anhalt 19 618 Asylsuchende. Darüber hinaus gebe es einen detaillierten Überblick über die Unterkunftsmöglichkeiten in den Kommunen. Die Zahlen seien in der letzten Sitzung des Sozialausschusses erörtert worden. „Was wollen Sie eigentlich mit diesem Antrag?“, fragte Henriette Quade (DIE LINKE).

Der Antrag sei lediglich eine „Erzählung von der unkontrollierten Masseneinwanderung und dass das arme Deutschland in schlechter Absicht überrannt werde – das ist schlichtweg eine Erfindung“, konstatierte Quade. Wo es wirklich Handlungsbedarf gebe, sei der Bereich der Illegalisierten und der verschwundenen 9 000 Flüchtlingskinder sowie der Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung. „Die einzige kulturelle Bedrohung für unser Land sind Sie, sie geht einher mit der Gewalt von rechten Straftätern, wie aus einer Anfrage aus Ihren Reihen jüngst ersichtlich wurde“, erklärte Henriette Quade in Richtung AfD.

AfD geht es nicht um kommunale Selbstbestimmung

Der Antrag der AfD enthalte unwahres Geschwafel und führe im Antragstext gar nicht das, was eigentlich gewollt sei, so Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die AfD habe den Antrag nicht eingebracht, „weil Ihnen was an kommunaler Selbstbestimmung liegt, sondern Sie wollen vor Ort die Bürgerinnen und Bürger aufbringen und die Unterbringung von Geflüchteten verhindern“, so der Grünen-Abgeordnete in Richtung AfD.

Weder halte die Masseneinwanderung an, noch seien die Kommunen an ihrer Belastungsgrenze angekommen oder hätten sie gar überschritten, wie der Antragstext der AfD behaupte, erklärte Striegel. Das seien schlichtweg Lügen. Tatsächlich hätten die Stadtoberen die nötige Arbeit geleistet. Das sei den Kommunen auch deswegen nicht schwergefallen, weil das Land nicht an Zuwanderung leide, sondern an Abwanderung, so Striegel. Sachsen-Anhalt stehe vor einer anderen Herausforderung: dem demographischen Wandel zu begegnen und mehr Menschen dazu zu bringen, sich zwischen Arendsee und Zeitz anzusiedeln.

AfD schüfe Zwei-Klassen-Gemeinden

Landkreise und Gemeinden hätten in den vergangenen Monaten Großartiges geleistet, um die Flüchtlingskrise zu meistern, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Der Plan der AfD würde dazu führen, dass die Gemeinden des Landes in zwei Klassen geteilt würden: die, die ihrer Verantwortung gerecht werden, und die, die es nicht tun. Die Koalition halte an bewährten Verwaltungsstrukturen fest.

Der Antrag der AfD wurde im Anschluss an die Debatte gegen die Stimmen der AfD mit großer Mehrheit abgelehnt.