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Plenarsitzung

Recht und Ordnung nach Gerichtsvorgaben

Die Fraktionen von CDU und SPD haben am Donnerstag, 23. April, einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, durch den das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt geändert werden soll. Ziele des Gesetzes sind eine moderne Gefahrenabwehr sowie die entsprechenden Erfordernisse in der polizeilichen Praxis. Besonders im Fokus sind der § 16 (Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Einsätzen) und der § 17b (Überwachung der Telekommunikation).

Den Gerichtsvorgaben Rechnung getragen

Das Landesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachzubessern, erklärte Jens Kolze (CDU). So sei unter anderem das Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten Plätzen zu bestimmten Zeiten (wie von den kommunalen Verbänden gewollt) vom Gericht gekippt worden. Im Sinne einer modernen Gefahrenabwehr sei nun den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts Rechnung getragen worden. Auch Innenminister Holger Stahlknecht konstatierte, das der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD der Umsetzung dessen entspreche, was das Landesverfassungsgericht zur Nachbesserung am Vorgängergesetz aufgegeben habe.

„Wir lehnen das ab“

„Wir hätten nicht schon wieder über das Gesetz reden müssen, wenn man seinerzeit auf die kritischen Stimmen aus der Opposition gehört hätte“, hielt Gudrun Tiedge (DIE LINKE) fest. Verschiedene Experten hätten schon während einer Anhörung vor der Verabschiedung des Gesetzes dargelegt, dass einige Aspekte des Gesetzes verfassungswidrig sein könnten. Es sei mehr als blamabel, dass erst das Landesverfassungsgericht habe angerufen werden müssen, um die Mängel des Gesetzes zu bestätigen. Nun sei der neue Gesetzentwurf zwar juristisch richtig, inhaltlich sei er es aber dennoch nicht, so die Rechtsexpertin der Linken. Polizeiliche Befugnisse würden immer weiter auf Kosten der Grundrechte erweitert – „das lehnen wir ab“, so Tiedge abschließend.

„Alkoholverbot leider einkassiert“

Mit der Novellierung des Gesetzes würden die Anpassungen vorgenommen, die unmittelbar mit dem Urteil des Landesverfassungserichts aus dem Herbst 2014 in Verbindung stünden, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Er stellte klar, dass es sich dabei aber lediglich um Detailregelungen handele und die Klage der Opposition vor der Landesverfassungsgericht lediglich ein Minimalsieg, aber sicher kein Sieg auf ganzer Linie gewesen sein. Gerade die Punkte, auf die es der Opposition besonders angekommen sei, seien vom Gericht mit kleinen Auflagen als verfassungsgemäß eingestuft worden (Blutuntersuchung, Unterbrechung des Telekommunikationsverkehrs im Gefahrenfall). Bedauerlich findet Erben den Wegfall der Befugnis der Kommunen, vor Ort zu bestimmten Zeiten Alkoholverbote aussprechen zu können, „das ist ein Rückschlag als Gesetzgeber und Land“. Denn die Kommunen hätten nun wieder mit dem Problem öffentlicher Besäufnisse zu kämpfen.

Lieber nach den Ursachen suchen

„Auch für diesen Gesetzentwurf gilt: Er will Grundrechte einschränken“, kritisierte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es müsse doch darum gehen, die Ursachen von Gewalt und Verletzungsanfälligkeit (Alter, Gesundheit) der Beamtinnen und Beamten zu untersuchen und nicht wieder mit der Videoüberwachung zu kommen. Sicherheit für Bürger/innen und Polizistinnen und Polizisten schaffe man anders. Die Kritik an den Zwangstests bleibe, denn sie seien trotz des jetzt eingeführten Richtervorbehalts stigmatisierend. Inhaltlich könnten die Grünen dem Gesetz nicht zustimmen, so Striegel.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Zum Gesetzentwurf von CDU und SPD