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Plenarsitzung

Landesrechnungshof wieder vollständig

Der Senat im Landesrechnungshof ist wieder vollständig besetzt. Nach der Zustimmung durch die Landtagsabgeordneten, hat Landtagspräsident Detlef Gürth, am Freitag, 3. Juli 2015, offiziell die Ernennungsurkunden an den neuen Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs, Ministerialdirigent Rainer Elze (SPD),  und das neue Senatsmitglied, Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) übergeben. Nach fast zweijähriger Vakanz ist der Senat des Landesrechnungshofs nun wieder komplett und mit fünf Mitgliedern besetzt. 

Bei der offiziellen Übergabe der Ernennungsurkunden zum Senat des Landrechnungshofs (LRH), v.l.n.r.: Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, neuer Vizepräsident des LRH Rainer Elze, Landtagspräsident Detlef Gürth, neues Senatsmitglied im LRH Dietmar Weihrich und LRH Präsident Kay Barthel. Foto: Stefanie Böhme

Dietmar Weihrich wird als neues Senatsmitglied künftig für die Prüfungsbereiche „Landwirtschaft und Umwelt“ sowie „Personal und öffentliches Dienstrecht“ zuständig sein. Der neue Vizepräsident Rainer Elze, der bereits seit 2005 am Landesrechnungshof arbeitet, sagte: „Ich betrachte es als Auszeichnung und Herausforderung zugleich, als Vizepräsident künftig noch mehr Verantwortung im Haus zu übernehmen. Den Abgeordneten des Landtags danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen.“

Wie berichtet, erfolgte im März 2015 ein Wechsel an der Spitze des Landesrechnungshofs. Der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Kay Barthel wurde zum neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes gewählt. In dem Zusammenhang wurde nun auch über die beiden noch vakanten Posten im Senat entschieden, damit ist die Spitze des Landesrechnungshofs wieder vollzählig. Landtagspräsident Detlef Gürth erinnerte bei der Ernennung von Vizepräsident Elze und Senatsmitglied Weihrich an die besondere Stellung des Landesrechnungshofs sowie die Bedeutung der Behörde für den Steuerzahler.

Der Landesrechnungshof ist eine selbständige oberste Landesbehörde und nur dem Gesetz verpflichtet. Die Behörde prüft nicht nur bereits Geschehenes, sondern betrachtet auch die Gesetze und Planungen des Landes. Dabei beschäftigt sich der Rechnungshof insbesondere mit den finanziellen Auswirkungen, deren Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Außerdem nimmt er Stellung zu finanzpolitischen Aspekten der Haushaltsplanentwürfe und berät den Finanzausschuss des Landtags, aber auch die Ministerien, Behörden und Dienststellen des Landes in wichtigen Fragen.