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Plenarsitzung

„Minister-Rente“ auch erst ab 67 Jahren

Auch ehemalige Minister haben zukünftig erst ab 67 Jahren einen Anspruch auf ihr Ruhegehalt, gemeint sind damit Pensionsleistungen, die sie sich während ihrer Ministertätigkeit erworben haben. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Ministergesetzes beschlossen. Danach werden die Regelungen zur Altersversorgung von Ministern denen der Landesbeamten weitgehend angeglichen. Außerdem wurden der Ruhegehaltssatz insgesamt gekürzt und die Regelungen über Zuschussmöglichkeiten zur doppelten Haushaltsführung und die Amtswohnung gestrichen.  

Ebenfalls enthalten in dem Gesetzentwurf ist eine neue Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Regelung besagt, dass Mitglieder der Landesregierung zukünftig nicht an Beratungen und Beschlussfassungen beteiligt sein sollen, wenn es um Angelegenheiten geht, bei denen eigene Interessen oder die von Angehörigen berührt werden.

Blick in den Landtag, linker Hand befindet sich die Regierungsbank. Foto: Landtag

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zu diesem Punkt einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Dieser bezog sich auf den Wechsel von Regierungsmitgliedern in Wirtschaftsunternehmen, nachdem sie aus der Landesregierung ausgeschieden sind. Nach Vorschlag der Grünen sollte in solchen Fällen eine Art Sperrfrist von mindestens drei Monaten und maximal zwei Jahren in Kraft treten, wenn die neue Tätigkeit mit dem alten Amt in Verbindung steht. Ein Wechsel von einem Ministerposten in die Chefetage der Deutschen Bahn wäre damit zum Beispiel nicht mehr möglich gewesen.

Robra: „Gravierende Veränderungen“

Staatskanzleichef Rainer Robra sprach von „gravierenden Veränderungen gegenüber dem Status quo“. Er hofft, dass es für junge Menschen in Sachsen-Anhalt trotzdem noch attraktiv ist, ein Ministeramt anzunehmen und die damit verbundene Arbeitslast auf sich zu nehmen. Zum Vorschlag der Grünen, nach der Zeit als Minister, eine Karenzzeit einzuführen, gab er zu bedenken, dass diese natürlich auch mit Artikel 12 des Grundgesetzes – der freien Berufswahl – vereinbar sein müsse. Außerdem werde das Thema gerade auch auf Bundesebene debattiert. Wenn hier Lösungen gefunden worden seien, könne man das Thema auch im Landtag erneut debattieren. Ähnlich sah es auch Landtagsabgeordnete Eva Feußner aus der CDU-Fraktion.

Niestädt: Brandenburg als Orientierung

Auch Krimhild Niestädt (SPD) hält die Anpassung des Ruhestands an die Regelungen der Landesbeamten für geboten. Man habe sich bei dem Gesetz an den Regelungen in Brandenburg orientiert. Im Hinblick auf die Demonstrationen von Polizeibeamten und Feuerwehrmännern vor dem Landtag sagte sie, dass für Beamte, die im Einsatz besonders gefordert würden, sicher eine Sonderregelung gefunden werden könne. Positiv bewertete sie die im Gesetzentwurf vorgelegten Regelungen zur Befangenheit.

Striegel bedauert Verweigerungshaltung der Koalition

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Sebastian Striegel, begrüßte die vorgeschlagene Änderung des Ministergesetzes grundsätzlich. Seiner Ansicht nach sei es zielführend die Regelungen für die Minister denen der Landesbeamten anzugleichen. Davon abgesehen bedauerte er, dass sich die Koalition dem Vorschlag seiner Fraktion in puncto Karenzzeit verweigert habe.

Striegel betonte, der Austausch zwischen Politik und Wirtschaft sei natürlich wichtig und müsse stattfinden. Allerdings hätten die Bürger kein Verständnis, „wenn Politiker auf Versorgungsposten bei Staatsunternehmen abgeschoben werden oder wenn berufliches Wissen bei der Beratung von Unternehmen vergoldet wird.“ Solche Karriereplanungen würden immer wieder zu verständlicher Empörung unter den Bürgern führen. Dem hätte man in Sachsen-Anhalt jetzt Einhalt gebieten können. Mit der Regelung hätten Wirtschaftsunternehmen und ehemalige Politiker gleichermaßen geschützt werden können. Vor allem aber hätte die Regelung das Vertrauen der Allgemeinheit gestärkt und das sei im Interesse aller, so Striegel abschließend.  

Henke: „Nicht genutzte Möglichkeit“

Abschließend erklärte Guido Henke von der Fraktion DIE LINKE, dass er weniger davon überrascht gewesen sei, dass der Gesetzentwurf der Grünen im Finanzausschuss abgelehnt wurde, sondern vielmehr von der „larmoyanten Begründung“ der Ablehnung. Die Koalition hätte dort gesagt, in Sachsen-Anhalt gebe es ja gar keinen Bedarf für solch eine Karenzzeit, erinnerte Henke. Die Linken hatten den Änderungsantrag der Grünen unterstützt. Deshalb werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten, weil es eine nicht genutzte Möglichkeit sei, die Ergänzungen der Grünen in die Tat umzusetzen.

In der abschließenden Abstimmung wurde die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen – ohne die Änderungswünsche der Grünen. Die Koalition von CDU und SPD stimmte für den Gesetzentwurf, die Opposition aus Linken und Grünen enthielt sich der Stimme.