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Plenarsitzung

Lobbyregister sorgt für mehr Transparenz

Im Zuge der Parlamentsreform hat der Landtag von Sachsen-Anhalt im November eine Ergänzung der Geschäftsordnung vorgenommen und die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. In dieser öffentlich geführten und auf der Website des Landtags kontinuierlich aktualisierten Liste (PDF) wird jeder registriert, der Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertritt.

Durch die Registrierung wird die Möglichkeit eingeräumt, die Institution und deren Tätigkeitsfelder gegenüber den politischen Akteuren, aber auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit darzustellen und damit das Zustandekommen demokratischer Entscheidungen in der öffentlichen Wahrnehmung transparenter mitzugestalten.

Das Lobbyregister befindet sich derzeit im Aufbau und wird kontinuierlich ergänzt. Die aktuelle Version wird als PDF-Dokument einzusehen und downloadbar sein. Interessierte können sich ab sofort registrieren (siehe Link unten).

Institutionen, die ihre Interessen gegenüber und Verknüpfungen mit dem Landtag deutlich machen wollen, müssen sich ins neue Lobbyregister eintragen lassen. Foto: Jürgen Priewe/fotolia.com

Eine automatische Eintragung in das Lobbyregister erfolgt nicht, es bedarf hierzu eines schriftlichen Antrags. Wichtig ist jedoch: Die Beteiligung von Interessenvertretern soll künftig nur stattfinden, wenn sich diese in das Lobbyregister eingetragen haben.

Bei der Registrierung müssen folgende Daten angegeben werden: Name und Sitz, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, der Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Vertreter der Organisation sowie die Anschrift der Geschäftsstelle einschließlich Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Website-Adresse. Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei, sie begründet keinen Rechtsanspruch auf Anhörung.

Zum Lobbyregister des Landtags von Sachsen-Anhalt