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Plenarsitzung

Fragen und Antworten zum Hochwasserschutz

Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigte sich im November erneut mit dem Hochwasserschutz. So ging es um Antragsfristen für Hochwasserhilfen, zudem kam die gemeinsame AG Hochwasserschutz verschiedener Landtage in Magdeburg zusammen.

Im Juli 2014 fand in Erfurt auf Einladung des Thüringer Landtags ein erstes Treffen der Arbeitsgemeinschaft zum vorbeugenden Hochwasserschutz mit Umweltpolitikern aus verschiedenen Bundesländern statt, an dem auch die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen der Landtage teilnahmen. Angesichts der offensichtlichen Häufung von Hochwasserereignissen in den letzten Jahren erscheint es den Fachleuten dringend erforderlich, dass sich nicht nur die jeweiligen Landesregierungen, sondern auch die Landtage über Konzepte und Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und über damit in Zusammenhang stehende Themenkomplexe austauschen. Das zweite Treffen der Hochwasserschutz-Arbeitsgemeinschaft fand auf Einladung seines Umweltausschusses Mitte November im Landtag von Sachsen-Anhalt statt.

Nein, das ist kein „Kornkreis“, sondern ein Überbleibsel nach dem Hochwasser 2013 bei Lettin. Foto: Uwe-Volkmar Köck

Zu Beginn des zweiten Treffens der Arbeitsgruppe ging es zunächst um einen Faktenbericht aus den Ländern: Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden seit dem ersten Treffen der Gruppe im Juli 2014 in die Wege geleitet oder umgesetzt? Im Fokus standen dabei die Bereitstellung von Überschwemmungshilfen, der Entschädigungsfonds für die Landwirtschaft, Finanzierungsmöglichkeiten, Datenaustausch im Hochwasserfall, Elementarversicherungen und die Fristverlängerung für Antragsteller.

Sachsen-Anhalts Landtagsmitglied Ralf Bergmann stellte den wenige Tage zuvor einstimmig im Plenum verabschiedeten interfraktionellen Antrag für eine Verlängerung der Antragsfristen bei den Hochwasserhilfen vor. Das Hochwasser 2013 habe erhebliche Schäden auf dem Gebiet des Landes verursacht, Ziel sei demnach, alle Schäden regulieren zu können. Da aufgrund langwieriger Abstimmungsprozesse nicht in allen Schadensfällen eine Antragstellung bis zum Jahresende erfolgen könne, wurde die Landesregierung um eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2015 gebeten. Gleichzeitig soll sie sich auch auf Bundesebene für eine Verlängerung der Fristen einsetzen und durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung und Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Antragstellung anregen.

In Niedersachsen sei der Hochwasserschutz in den Fokus gerückt worden. Man habe die Mittel aufgestockt und wolle die Kommunen besser unterstützen, so die Vertreter aus Hannover. Man wolle das Hochwasserfrühwarnsystem und die Genehmigungsverfahren für Schutzmaßnahmen optimieren, gleichzeitig sollen – auch unter Zuhilfenahme neuer Risikokarten – die Retentionsflächen ausgeweitet werden und Deichrückverlegungen umgesetzt werden. Auch in Niedersachsen wurde eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2015 für das Anmelden von Ausgleichszahlungen angestrebt.

Kurzberichte aus den Ländern

Die Beratungen zum Hochwasserschutz gehen voran, so der Wortlaut aus Erfurt. In Thüringen sei derzeit ein Hochwasserschutzkonzept in der Erarbeitung. Da vor Ort allerdings mit weniger Schäden als vermutet umgegangen werden müsse, könne von einer Fristverlängerung für die Schadensregulierung zum Hochwasser 2013 abgesehen werden. Derzeit habe man in Thüringen nicht nur das Hochwasser im Blick, auch den zunehmenden Starkregenereignissen und ihren Folgen werde besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

In Brandenburg habe es nach dem Hochwasser 2013 hauptsächlich landwirtschaftliche Schäden gegeben, so der Statusbericht der Potsdamer Vertreter. Die zuvor bereits geplanten Maßnahmen (zum Beispiel Deichneubau) würden umgesetzt, die beantragten und zu zahlenden Entschädigungen seien beglichen worden. Durch einen interfraktionellen Antrag des letzten Landtags steht die Novellierung des Wassergesetzes noch auf dem Plan. Besonderer Schwerpunkt soll hier die Finanzierung der Gewässerunterhaltung sein.

Der Mittelabfluss der Entschädigungszahlungen laufe – ähnlich wie in Sachsen-Anhalt – zum Teil recht schleppend, berichteten die Damen und Herren aus dem Sächsischen Landtag. Dennoch werde nicht auf eine Verlängerung der Fristen gesetzt. Dem Hochwasserschutz werde im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung allerdings ein wichtiger Platz eingeräumt: technischer und natürlicher Schutz sollen einhergehen, inklusive der Etablierung eines Auenprogramms und der Schaffung neuer Retentionsflächen.

Mit 21 Kilometern Länge hat Mecklenburg-Vorpommern einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Elbe. Schäden die durch Hochwasser des Flusses verursacht wurden, spielten hier also eine kleine Rolle, so die Vertreter des Landtags in Schwerin. Bei den nächsten Haushaltsberatungen werde die Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes dennoch eine Rolle spielen.

Vortrag und Vorausschau

Dr. Slavomir Vosika bereicherte das Arbeitstreffen der Umweltpolitiker mit einem Kurzvortrag über die von ihm vertretene Internationale Kommission zum Schutz der Elbe. Derzeit erarbeitet die deutsch-tschechische Kommission einen internationalen Hochwasserrisikomanagementplan für die Elbe, der im Dezember 2014 erstmals vorgestellt und danach in ein öffentliches Anhörungsverfahren gebracht werden soll. Dieser Plan soll die Regierungen von Deutschland und der Tschechischen Republik bei der weiteren Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzeinrichtungen entlang der Elbe unterstützen.

Die Themenschwerpunkte für die kommende Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft, die für das Frühjahr 2015 vorgesehen ist, wurden schon umrissen. Die Themenfelder „Naturschutz vs. Hochwasserschutz?“, der Hochwasser-Datenaustausch zwischen den Ländern, die Elementarversicherung und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollen dann auf der Tagesordnung des Erfahrungsaustausches stehen.