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Plenarsitzung

Brandbekämpfung im Nationalpark Harz

Trockenheit und Dürre machen nicht nur der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu schaffen, sie sorgen auch für eine steigende Waldbrandgefahr. Im Nationalpark Harz kam es Ende April 2022 gleich zu zwei Großbränden, deren Löschung äußerst schwierig gewesen sein soll. Die Fraktion DIE LINKE nahm dies zum Anlass für einen Selbstbefassungsantrag mit dem Titel „Aktuelle Brandbekämpfung im Nationalpark Harz“. Im Rahmen eines Fachgesprächs im Ausschuss für Inneres und Sport informierten Experten über die Löscharbeiten und unterbreiteten Verbesserungsvorschläge.

Schwierig an Brandstelle zu kommen

Kai-Uwe Lohse, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands Sachsen-Anhalt e.V., erklärte, dass fehlende Wegenetz im Nationalpark Harz sei ein großes Problem. Im dem konkreten Brandfall im April hätte es drei Stunden seit der Meldung des Brandes gedauert, bis das erste Löschwasser fließen konnte. Zum Materialtransport sei die Harzer Schmalspurbahn genutzt worden, man müsste in solchen Fällen jedoch bedenken, dass eine mögliche Evakuierung der Menschen vom Brocken dann auf anderem Wege erfolgen müsste. Lohse führte weiter aus, dass beim Großbrand im Nationalpark Harz eine schnelle Unterstützung aus der Luft hilfreich gewesen wäre. Bis die entsprechenden Maschinen in solchen Fällen starten können, sei jedoch Einiges an Bürokratie zu erledigen. Er sprach sich für eine schnellere und effektivere Luftunterstützung aus.

Grundsätzlich seien viele problematische Themen, wie beispielsweise der Einsatz von Polizeihubschraubern bekannt, sagte Dr. Alexander Beck, Kreisfeuerwehrverband Harz e.V.  Er erläuterte anschaulich, wie umständlich und kompliziert es sei, einen Polizeihubschrauber über die Leitstelle des Innenministeriums anzufordern. Es könne nicht sein, dass er sich – bei einem schlechten Handyempfang auf einem Felsen im Harz stehend – rechtfertigen müsste, ob er nicht auch schon alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Dies sei einfach nicht zielführend und funktioniere bei der Anforderung von Rettungshubschraubern viel besser und unkomplizierter.

Matthias Treuthardt von der Freiwilligen Feuerwehr Wernigerode warb dafür, die ehrenamtliche Arbeit bei der Feuerwehr noch attraktiver zu machen, zum Beispiel mit Steuererleichterungen. Er appellierte insbesondere an das Land, da die Kommunen seiner Meinung nach, bereits alles Mögliche getan hätten.

Bundeswehr und Bergwacht können nur unterstützen

Kommandeur Oberst Bernd Albers vom Landeskommando Sachsen-Anhalt betonte, dass die Bundeswehr nur unterstützend tätig werden könne, jedoch nicht eigentlich für den Katastrophenschutz zuständig sei. Wie genau geholfen werden könne, richte sich nach den Möglichkeiten und Ressourcen der Bundeswehr. Im Bereich der Brandbekämpfung würden einige Bundeswehreinheiten seit Jahren die Freiwilligen Feuerwehren unterstützen. Die Bundeswehr befinde sich in unterschiedlichen Bereitschaftslagen und könne daher auch sehr schnell reagieren, so Oberst Albers.

Arne Peter, Landesleiter der Bergwacht im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., räumte ein, dass für den Einsatz bei Bergwaldbränden besseres Seilmaterial genutzt werden müsste. Dieses sei bereits angeschafft worden und hätte eine höhere Hitzebeständigkeit. Grundsätzlich könnte die Bergwacht jedoch bei Bergwaldbränden nur unterstützend eingreifen, indem sie beispielsweise schnell Menschen vom Berg brächte.

Besondere Regeln im Nationalpark

„Wir werden natürlich alles Erforderliche machen, um bei Waldbränden zu helfen“, betonte der Leiter des Nationalparks Harz, Dr. Roland Pietsch. Falls es eine Einsatzlage gebe, sei es selbstverständlich, dass die Feuerwehr „das Kommando übernimmt“ und entscheide, was zu tun sei. Feuerwehrübungen im Nationalpark müssten jedoch beantragt werden. Pietsch wies darauf hin, dass lediglich sechs Prozent der Fläche Deutschlands Nationalparkgebiet sind. In diesen Zonen, die vom Gesetzgeber festgelegt seien, würden aber nicht umsonst bestimmte Regeln gelten. Nach seinen Erkenntnissen bestehe bei Totholz keine größere Brandgefahr als bei frischem Holz, so Pietsch.

Thomas Rommel, Betriebsleiter im Landeszentrums Wald, berichtete kurz, wie in seinem Waldgebiet durch neu angeschaffte digitale „Watch-Türme“ via Kameras Waldbrände gut erkannt werden könnten. Da es kein Personal gebe, dass permanent Streife im Wald gehen und auch keine Drohnen eingesetzt werden könnten, sei er sehr zufrieden mit dem Kamerasystem und könnte es weiterempfehlen.

Ängste der Nachbarn ernst nehmen

Eberhard Reckleben, Leiter des Forstbetriebs Oberharz, griff den Aspekt des Totholzes auf und erklärte, dass die Menschen in der Nähe des Nationalparks Harz offensichtlich Angst hätten, dass große Mengen von Tothölzern brandanfälliger seien. Er selbst glaube dies nicht. Man müsste die Ängste der Menschen allerdings ernst nehmen und sollte sie nicht leichtfertig vom Tisch räumen. „Eine Fläche von der Größe des Nationalparks wird auch zukünftig Auswirkungen auf die Umgebung haben, nicht nur bei Thema Waldbrandgefahr.“ Diese müssten mit Augenmaß angegangen werden, um das beiderseitige Verständnis zu verbessern.

Polizeihubschrauber immer nur subsidär

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ging abschließend auf die angesprochenen sehr bürokratische Anforderung eines Polizeihubschraubers ein. Dieser könnte „immer nur subsidiär im Wege der Amtshilfe zum Einsatz kommen“, unterstrich die Ministerin, da er in erste Linie für die Landespolizei gedacht sei. Der Vergleich mit dem Rettungshubschrauber sei daher etwas „unredlich“. Die Ministerin verwies auf die verschiedenen anderen Hubschrauber, die im Brandfall ebenfalls zum Einsatz kommen könnten. Ein Erlass regle den Einsatz des Polizeihubschraubers ihrer Meinung nach eindeutig. In allen genannten Verfahren sei die Erklärung zur Kostenübernahme zwingend, so Zieschang. Sie werde jedoch prüfen, ob das Verfahren eventuell vereinfacht werden könnte.

So geht's mit dem Thema weiter

Zum Abschluss des Fachgesprächs einigte sich der Ausschuss darauf, dass Thema nach der Sommerpause in einer seiner nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Erst dann solle geprüft werden, ob der Selbstbefassungsantrag für erledigt erklärt werden könne.