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Plenarsitzung

PUA: Experten sprachen über Absicherung

Zur sechsten Sitzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsaussschusses (PUA) am Donnerstag, 15. Mai 2025, waren erneut verschiedene Expertinnen und Experten als Zeugen geladen. Diese sprachen über die Absicherung von Großveranstaltungen. 

Einer von ihnen war der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Detlef Schürmann. Er sprach unter anderem über die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Zufahrtsschutzes, etwa der Veröffentlichung einer entsprechenden DIN-Norm. Eine weitere Entwicklung seien Schutzmaßnahmen, die stadtbildgerechter seien als frühere Lösungen. Möglichkeiten seien etwa besonders ertüchtigte Bushaltestellen, Laternen oder Müllbehälter. „Die Hersteller sind um das Stadtbild bemüht.“

Was noch fehle, sei eine bundesweit einheitliche Qualifikation für die Planung entsprechender Schutzmaßnahmen Ein „Fachplaner Zufahrtsschutz“ könnte künftig als Ansprechperson für Verantwortliche dienen. Bereits heute gebe es jedoch schon verschiedene Publikationen, etwa „Schutz vor Überfahrtaten“ von der Polizei. 

Nicht alles ist gesetzlich geregelt

Weiteres Thema der Vernehmungen war die Frage nach Zuständigkeiten. Hier wurde deutlich, dass nicht jede Frage gesetzlich ausreichend geregelt ist. So sagte Prof. Dr. Kristin Pfeffer, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, wie die Verantwortlichkeiten zwischen Veranstaltern und Behörden zu trennen seien, wenn es um die Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten gebe. Pfeffer arbeitet an der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) an der Akademie der Polizei Hamburg.

Ebenfalls nicht vollständig geregelt sei die Frage, wer erarbeitete Sicherheitskonzepte für eine Veranstaltung vor Ort abnehme, so Thomas Sakschewski. Er ist Professor für Veranstaltungsmanagement an der Hochschule für Technik Berlin. In der Praxis finde meist eine gemeinsame Begehung von Betreibern mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) statt, so erklärte er.

Hintergrund

Der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss soll die parlamentarische Aufarbeitung des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt leisten. Laut Einsetzungsbeschluss soll er insbesondere klären, ob und inwiefern bestehende Genehmigungsverfahren, Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung für den Weihnachtsmarkt in der Stadt Magdeburg die Durchführung des Anschlages begünstigt oder ermöglicht haben. Die Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, mindestens alle zwei Wochen zu tagen. Die nächste Sitzung findet am Montag, 26. Mai 2025, im Landtag statt.