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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Schriftführer/in

Jeweils zwei Schriftführer bilden gemeinsam mit dem sitzungsleitenden Präsidenten den Sitzungsvorstand. Sie unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Sitzungen, nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, geben Stimmzettel aus und stellen bei Abstimmungen gemeinsam mit dem Präsidium das Ergebnis fest. Der Landtag wählt auf der Grundlage eines Vorschlags der Fraktionen zwölf Schriftführer für die Dauer der Wahlperiode.

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Sozialstaat

Der Begriff Sozialstaat bezeichnet die Bestrebung des Gemeinwesens, soziale Unterschiede zwischen seinen Mitgliedern bis zu einem gewissen Grad auszugleichen. Er ist in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes als Staatsprinzip festgeschrieben. Er soll die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen gewährleisten. Der Begriff Sozialstaat wird häufig in „sozialer Rechtsstaat“ erweitert. Dem Staat kommt hierbei nach herrschender Meinung die Aufgabe zu, die Lebensbedingungen der Bevölkerung in (prinzipiell) allen Bereichen unter den Gesichtspunkten von sozialer Gerechtigkeit und des Gemeinwohls zu gestalten.

Problematisch ist es, den Begriff „sozial“ zu definieren. Dieser ist einem ständigen Wandel unterworfen und deshalb vom Grundgesetz selbst nicht definiert. Dem Gesetzgeber obliegt die Ausgestaltung dieses Begriffs durch gesetzliche Regelungen (wie zum Beispiel im Sozialgesetzbuch). Im Zweifel entscheidet die Rechtsprechung über Auslegungsfragen.

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Staatsprinzip

Staatsprinzipien sind nicht änderbare Grundpfeiler des Staatsaufbaus, welche im Grundgesetz festgeschrieben sind. Diese sind:

- Demokratie
- Bundesstaat (Föderalismus)
- Sozialstaat
- Republik
- Rechtsstaat

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Subsidiaritätsprinzip

Subsidiarität ist eine politische und gesellschaftliche Maxime, die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert. Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Grundlage der Europäischen Union. Sie wird nur ersatzweise, also nachrangig tätig, wenn die Aufgabe nicht von einer kleineren Einheit (Land, Bund) erledigt werden kann.

Sachsen-Anhalt behandelt somit oftmals europäische Sachverhalte und nimmt europäische Aufgaben war.