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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Rangmaßzahlverfahren

Bei diesem Verfahren werden die auf eine Fraktion entfallenden Ausschusssitze mithilfe sogenannter Rangmaßzahlen ermittelt. Diese werden errechnet, indem man die Gesamtzahl der Abgeordneten durch die Mitgliederstärke der einzelnen Fraktionen dividiert. Dieser Quotient wird für jede Fraktion mit 0,5, 1,5, 2,5 usw. multipliziert, bis so viele Rangmaßzahlen vorliegen, wie zur Ausschussbesetzung erforderlich sind. Die Sitze werden dann, der Reihe nach, auf die kleinsten Rangmaßzahlen verteilt, bis keine Sitze mehr zu vergeben sind.

 

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Rechtsstaat

In einem Rechtsstaat ist die Staatsgewalt an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden. Der Rechtsstaat ist ein Staatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland.

Wichtige Grundsätze eines Rechtsstaates sind:

- die Bindung der Staatsgewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG)
- die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG)
- die rechtliche Überprüfbarkeit von öffentlichen Entscheidungen (Art. 19 Abs. 4
  GG)
- richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG)

Im deutschen Grundgesetz ist das Rechtsstaatsprinzip im Art. 28 Abs. 1 zwingend für die einzelnen Länderverfassungen vorgeschrieben. In der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt ist das Rechsstaatsprinzip im Art. 2 Abs. 1 verankert.

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Rededauer

Die Zeitdauer für die Aussprache im Plenum über einen Beratungsgegenstand wird durch die Tagesordnung festgelegt. Sie beträgt in der Regel drei Minuten je Fraktion und Thema. Überschreitet ein Mitglied des Landtags die festgesetzte Redezeit, kann der Präsident eine Ermahnung aussprechen. Sollte der Abgeordnete seine Ausführungen trotzdem nicht beenden, kann der Präsident ihm das Wort entziehen. Überschreitet ein Mitglied der Landesregierung die Redezeit, kann jede Fraktion die gleiche zusätzliche Redezeit beanspruchen.

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Regierungserklärung

In einer Regierungserklärung stellt der Ministerpräsident zu Beginn seiner Amtszeit die Grundzüge der künftigen Landespolitik vor. Regierungserklärungen zu aktuellen politischen Themen können während der Legislatur auch von den jeweiligen Fachminister/innen abgegeben werden.

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Relative Mehrheit

Die relative Mehrheit bezieht sich auf Abstimmungsverhältnisse, bei denen nicht von allen Abgeordneten, sondern von allen anwesenden Abgeordneten ausgegangen wird. Man erreicht somit eine relative Mehrheit, wenn sich die Mehrheit aller anwesenden Abgeordneten für einen bestimmten Sachverhalt aussprechen.

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Republik

Die Republik ist eine Staatsform, bei der ein gewähltes Staatsoberhaupt an der Spitze des Staates steht. Sie wird als Gegenmodell zur Monarchie verstanden. Sie ist als Staatsprinzip im Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben.