Rangmaßzahlverfahren
Bei diesem Verfahren werden die auf eine Fraktion entfallenden Ausschusssitze mithilfe sogenannter Rangmaßzahlen ermittelt. Diese werden errechnet, indem man die Gesamtzahl der Abgeordneten durch die Mitgliederstärke der einzelnen Fraktionen dividiert. Dieser Quotient wird für jede Fraktion mit 0,5, 1,5, 2,5 usw. multipliziert, bis so viele Rangmaßzahlen vorliegen, wie zur Ausschussbesetzung erforderlich sind. Die Sitze werden dann, der Reihe nach, auf die kleinsten Rangmaßzahlen verteilt, bis keine Sitze mehr zu vergeben sind.