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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Parlamentarische Vereinigung

Nach der 1. Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt wurde von ausgeschiedenen Mandatsträgern 1995 die „Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt e. V.“ gegründet. Sie stellte sich unter anderem die Aufgabe, die Erfahrungen ehemaliger Landtagsabgeordneter auch weiterhin für die Stärkung der parlamentarischen Demokratie in Sachsen-Anhalt zu nutzen. Seit Oktober 2019 agieren die Ehemaligen unter dem neuen Vereinsnamen „Parlamentarische Vereinigung Sachsen-Anhalt e. V.“.

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Parlamentarischer Geschäftsführer

Zentrale Aufgabe eines parlamentarischen Geschäftsführers ist es, die parlamentarische Arbeit seiner Fraktion zu koordinieren. Gemeinsam mit seinen Kollegen aus den anderen Fraktionen erarbeitet er unter anderem einen Vorschlag für die Tagesordnung der Landtagssitzung. Er legt im Einvernehmen mit dem Vorstand der Fraktion die Tagesordnung der Fraktionssitzung fest und organisiert die Aufgaben der Arbeitsgruppen beziehungsweise Arbeitskreise.

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Parlamentarisches Kontrollgremium

Die Landesregierung unterliegt in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Es besteht aus vier Mitgliedern des Landtags, welche zur besonderen Verschwiegenheit, auch gegenüber anderen Mitgliedern des Landtags, verpflichtet sind. Die Landesregierung ist verpflichtet, dem PKG umfassend über die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie auf Verlangen dem Gremium auch über Einzelfälle zu berichten. Das PKG kann von der Landesregierung alle für seine Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsichten, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie Bedienstete zu Sachverhalten befragen.

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Partei

Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und das Ziel der Teilnahme an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene haben. Sie sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei, doch muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Durch das Parteienprivileg des Art. 21 Grundgesetz sind diese in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit geschützt und können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.

(Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen, 2003)

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Petition

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in Art. 19 vor: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag [...] zu wenden.“ Dieses Recht wird somit nicht nur volljährigen Staatsbürgern zugesprochen, auch Minderjährige, Angehörige fremder Staaten, Staatenlose oder aber gesellschaftliche Gruppen wie Bürgerinitiativen oder Vereine können eine Petition einreichen und somit zu Petenten werden. Das Einreichen einer Petition ist nur schriftlich möglich. Wichtig ist, das Anliegen für einen Außenstehenden verständlich darzustellen und den Absender sowie die Unterschrift nicht zu vergessen. Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Zum Verfassen einer Petition stellt der Landtag von Sachsen-Anhalt ein Petitionsformular (auch online) bereit.

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Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden von Bürgern und inländischen juristischen Personen des Privatrechts (Bürgerinitiativen, Vereine). Er befasst sich mit allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch nicht mit privatrechtlichen Angelegenheiten.

In der 7. Wahlperiode sind 2 668 Petitionen im Landtag von Sachsen-Anhalt eingegangen. Davon wurden 2 245 abschließend behandelt. Etwa jede fünfte Petition im Landtag ist erfolgreich.

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Plenarprotokoll

Plenarprotokolle werden über jede Plenarsitzung des Parlaments durch den stenographischen Dienst gefertigt. Sie geben nicht nur den Wortlaut jeder Wortmeldung wieder, auch Abstimmungsergebnisse oder atmosphärische Details werden aufgeführt. Die Plenarprotokolle werden veröffentlicht und sind über den Landtag zu beziehen.

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Plenarsaal

Im Plenarsaal finden die Sitzungen des Plenums, der Vollversammlung aller Abgeordneten, statt. Es besteht eine feste Sitzordnung, sowohl nach Fraktionsblöcken als auch innerhalb der Fraktionen.

Der Plenarsaal befindet sich im Ostflügel des Landtagsgebäudes. Er wurde nach dem Umbau des Ostflügels am 6. Juni 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 24. Juni 1997 fand hier die erste Landtagssitzung im umgebauten Plenarsaal statt. Auf den 100 Besucherplätzen der beiden Tribünen können Medienvertreter, Gruppen und auch Einzelbesucher die Landtagssitzung live verfolgen.

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Plenum

Das Plenum, die Gesamtheit aller Abgeordneten, verhandelt in öffentlichen Sitzungen. Dies geschieht in der Regel einmal im Monat, immer donnerstags und freitags. Während dieser Plenarsitzungen werden Vorlagen wie Gesetzentwürfe und Anträge behandelt sowie Wahlen durchgeführt.