Parlamentarisches Kontrollgremium
Die Landesregierung unterliegt in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Es besteht aus vier Mitgliedern des Landtags, welche zur besonderen Verschwiegenheit, auch gegenüber anderen Mitgliedern des Landtags, verpflichtet sind. Die Landesregierung ist verpflichtet, dem PKG umfassend über die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie auf Verlangen dem Gremium auch über Einzelfälle zu berichten. Das PKG kann von der Landesregierung alle für seine Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsichten, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie Bedienstete zu Sachverhalten befragen.