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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Opposition

Die Opposition bilden all diejenigen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Sie nimmt oft gegensätzliche Standpunkte zur Regierung ein und hinterfragt deren Entscheidungen. Somit bildet die Opposition eine Kontrollinstanz zur Regierung. Sie versucht, auf die Regierung Einfluss zu nehmen und somit ihre zum Teil gegensätzlichen Standpunkte durchzusetzen.

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Oppositionszuschlag

Damit alle Fraktionen umfassend arbeitsfähig sind, erhalten sie finanzielle Leistungen aus dem Haushalt des Landtags. Fraktionen, die nicht die Regierung tragen, erhalten darüber hinaus den sogenannten Oppositionszuschlag. Dieser soll ermöglichen, dass die Oppositionsfraktionen in ihrer Arbeit die gleichen Voraussetzungen haben wie die regierungstragenden.

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Ordnungsruf

Der Präsident wahrt die Ordnung sowie die Würde und das Ansehen des Landtags. Verletzt ein Mitglied des Landtags diese, ruft der Präsident es mit Nennung des Namens „zur Ordnung“. Ist ein/e Abgeordnete/r während einer Sitzung dreimal „zur Ordnung“ gerufen oder verletzt ein Mitglied des Landtags in einer Sitzung gröblich die Ordnung, die Würde oder das Ansehen des Landtags, so kann der Präsident es von dieser Sitzung ausschließen. Das ausgeschlossene Mitglied hat den Sitzungssaal sofort zu verlassen.