Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

K

Kabinett

Ein Kabinett bezeichnet alle Minister einer Regierung. Unter Vorsitz des Ministerpräsidenten nimmt das Landeskabinett die Regierungsaufgaben wahr. Dazu gehören die Leitung der Ministerien und das Einbringen von Gesetzentwürfen in den Landtag.

K

Kleine Anfrage

Alle Abgeordneten haben das Recht, der Landesregierung Fragen zu stellen. Dafür gibt es verschiedene Formate, z.B. eine „Kleine Anfrage“. Die jeweilige Frage muss schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden. Danach hat die Regierung einen Monat Zeit, um die Frage zu beantworten. Statistisch gesehen werden „Kleine Anfragen“ häufiger von Abgeordneten aus Reihen der Oppositionsfraktionen genutzt, um von der Regierung öffentlich Antworten zu bestimmten Fragen einzufordern. Aber, wie gesagt, jede/r Abgeordnete kann eine „Kleine Anfrage“ stellen.

K

Koalition

Eine Koalition wird eingegangen, wenn keine Fraktion über die absolute Mehrheit der Mandate verfügt. Sie besteht aus mindestens zwei Fraktionen, die miteinander koalieren, um eine Regierung zu bilden.

In Vorgesprächen einigen sich die Fraktionen auf gemeinsame Standpunkte und Ziele, welche sie in der anstehenden Legislaturperiode vertreten beziehungsweise erreichen wollen. Die abgestimmten Vorhaben werden in einem Koalitionsvertrag als Basis der politischen Zusammenarbeit niedergeschrieben.

K

Koalitionsvertrag

In einem Koalitionsvertrag werden alle Ziele schriftlich niedergelegt, die eine Regierungskoalition im Laufe der Wahlperiode erreichen möchte. Der Vertrag bestimmt somit die zukünftige Regierungsarbeit.

K

Konstituierende Sitzung

Die erste Sitzung eines neugewählten Landtags ist die konstituierende Sitzung. Sie muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl erfolgen und wird durch den Alterspräsidenten bis zur Wahl des Landtagspräsidenten geleitet. Sie beginnt mit dem Namensaufruf der Abgeordneten und dem Inkraftsetzen einer Geschäftsordnung. Des Weiteren erfolgt in der konstituierenden Sitzung die Wahl der Landtagsvizepräsidenten und der Schriftführer.

K

Konstruktives Misstrauensvotum

Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Der Antrag muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtags gestellt werden.

K

Kostenpauschale

Ein Mitglied des Landtags erhält für allgemeine Kosten, die sich aus seiner Stellung als Abgeordneter ergeben, ab 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale in Höhe von 2 126,00 Euro, zusätzlich zur Diät. Im Gegensatz zu dieser unterliegt die Kostenpauschale jedoch nicht der Einkommensteuer. Abgeordnete, die als Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung Amtsbezüge beziehen, erhalten 20 Prozent der Kostenpauschale.

Ausschussvorsitzende erhalten für die Zeit der Ausübung dieser Funktion eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 350 Euro.