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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Hammelsprung

Beim „Hammelsprung“ handelt es sich um eine besondere Form der Stimmabgabe in Parlamenten.

Ist sich der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer offenen Abstimmung im Plenum (zum Beispiel durch Aufstehen oder Handheben) nicht einig, so wird der Hammelsprung eingesetzt. Dazu müssen alle Abgeordneten den Saal verlassen und betreten durch eine der drei Abstimmungstüren (Ja, Nein oder Enthaltung) wieder den Saal. Dort zählen Schriftführer laut alle abstimmenden Abgeordneten, sodass es ein klares Ergebnis gibt. Der Name „Hammelsprung“ geht auf ein Bild über einer Abstimmungstür im alten Reichstag zurück. Das Bild zeigte den einäugigen Riesen Polyphem aus der griechischen Sagenwelt, der seine Hammel zählt.

(Quelle: Fakten – Der Bundestag auf einen Blick; Herausgeber: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit; Berlin 2006)

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Hare-Niemeyer-Verfahren

Bei dem vom Engländer Thomas Hare und dem Deutschen Horst Niemeyer entwickelten Auszählungsverfahren wird zunächst die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Auf diese Weise wird der Wahlquotient errechnet. Um die Anzahl der Sitze zu berechnen, wird die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei oder Listenvereinigung errungen hat, durch diesen Wahlquotienten geteilt. Für jede ganze Zahl wird ein Mandat vergeben. Die verbleibenden Mandate werden an die Parteien oder Listenvereinigungen in der Reihenfolge der größten Restzahlen hinter dem Komma vergeben.

Dieses Verfahren wird bei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt angewendet.

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Haushaltsplan

Unter einem Haushaltsplan versteht man die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben des Landes. Der Landeshaushalt ergeht als Haushaltsgesetz mit dem Rang eines formellen Gesetzes, entfaltet jedoch keinerlei Außenwirkung. Mit der jährlichen Aufstellung steuert das Parlament die Finanzen des Landes und legt fest, wie die zu erwartenden Einnahmen zu verwenden sind. Er ist in Einzelpläne untergliedert, welche die Finanzen der einzelnen Ministerien regeln. Insgesamt ist der Haushalt in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.

Nachträgliche Änderungen des Haushaltsplans müssen im Landtag als Nachtragshaushalt gesondert beschlossen werden.

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Haushaltssperre

Eine Haushaltssperre (auch haushaltswirtschaftliche Sperre) ist die Anordnung eines Ausgabeverbots. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushalts beziehen. Eine Haushaltssperre wird vom Finanzministerium angeordnet, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben dies erfordert. Sie zielt darauf ab, den Haushaltsausgleich zu gewährleisten.

Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben.