Fraktion
Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen von Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt. Sie wirken an der Gesetzgebungs-, Kontroll-, Wahl- und Öffentlichkeitsfunktion des Landtags mit. Sie dienen der politischen Willensbildung im Landtag insbesondere dadurch, dass sie die Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern organisieren, gemeinsam Initiativen vorbereiten und aufeinander abstimmen. Fraktionen sind Vereinigungen, zu denen sich Mitglieder des Landtags zusammenschließen können, die derselben Partei angehören oder von derselben Partei als Wahlbewerber aufgestellt worden sind, falls diese Partei mindestens den nach dem Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderlichen Anteil an der Zweitstimmenzahl (fünf Prozent) erreicht hat.
Diese Zusammenschlüsse besitzen eigene, von den Rechten der Abgeordneten ausgehende Frage- und Antragsrechte. Fraktionen sind rechtlich unabhängige und selbstständig arbeitende Einheiten im Landtag. Sie geben sich selbst Satzungen, dürfen dabei jedoch nicht gegen die Landesverfassung verstoßen. Finanziert werden sie durch öffentliche Gelder des Landes Sachsen-Anhalt. In der 8. Wahlperiode sind die Fraktionen der Parteien CDU, AfD, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag vertreten.