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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Ehemalige Abgeordnete

Nach der 1. Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt wurde von ausgeschiedenen Mandatsträgern 1995 die „Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt e. V.“ gegründet. Sie stellte sich unter anderem die Aufgabe, die Erfahrungen ehemaliger Landtagsabgeordneter auch weiterhin für die Stärkung der parlamentarischen Demokratie in Sachsen-Anhalt zu nutzen. Seit Oktober 2019 agieren die Ehemaligen unter dem neuen Vereinsnamen „Parlamentarische Vereinigung Sachsen-Anhalt e. V.“.

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Einfache Mehrheit

Die Einfache Mehrheit ist die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Sie ist die übliche Abstimmungsform im Landtag.

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Enquete-Kommission

Der Landtag hat das Recht, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche oder bedeutsame Sachkomplexe Enquete-Kommissionen einzusetzen. (Vgl. § 17 GO.LT). Der Antrag muss genau formulieren, mit welchem Thema und welchen Fragestellungen sich die Kommission beschäftigen soll. Der Enquete-Kommission gehören 13 Mitglieder des Landtags an.

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Erststimme

Mit der Erststimme (auch Personenstimme) wird ein Bewerber aus dem Wahlkreis gewählt. Wer die meisten Erststimmen innerhalb dieses Wahlkreises auf sich vereinen kann, erhält das Direktmandat und zieht damit in den Landtag als Vertreter seines Wahlkreises ein. Somit ist es auch parteilosen Politikern möglich, in den Landtag einzuziehen.

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Europäische Union

Die Geschichte der Europäischen Union (EU) reicht bis in die frühen 1950er Jahre zurück. Am 18. April 1951 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als erste Gemeinschaft gegründet. Es folgten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Die Europäische Union in ihrer jetzigen Form wurde durch den Vertrag von Maastricht am 7. Februar 1992 durch 15 Staaten gegründet, welcher am 1. November 1993 in Kraft trat. Am 1. Mai 2004 traten im Zuge der EU-Osterweiterung zehn neue Mitgliedsstaaten hinzu. Rumänien und Bulgarien wurden am 1. Juli 2007 in die Gemeinschaft aufgenommen. Im Juli 2013 trat Kroatien als 28. Staat der EU bei. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Januar 2020 hat die EU momentan 27 Mitglieder.

Sieben Staaten haben derzeit (Stand: 19. August 2022; Quelle: Europäische Union) den offiziellen Status als Beitrittskandidatenländer: Albanien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Serbien,Republik Moldau, Ukraine und die Türkei.

Die EU folgt dem Prinzip der Gewaltenteilung sowie den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten haben die EU mit dem Ziel eines wirtschaftlich und politisch geeinten Europas geschaffen. Eines der Teilziele wurde mit der Einführung des Euros als gemeinsame Währung 2002 erreicht.

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Exekutive

Im Rechtsstaat teilt sich die Staatsgewalt auf Exekutive, Legislative und Judikative auf. Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Sie umfasst die Bundes- und Landesregierungen als staatsleitende Organe und alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. In erster Linie ist die Exekutive für die Ausführung der Gesetze verantwortlich. Ihr stehen durch den Erlass von Rechtsverordnungen rechtsetzende Befugnisse zu. Diese bedürfen jedoch einer gesetzlich geregelten Ermächtigung.