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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Er gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät den Landtag, die Landesregierung sowie sonstige öffentliche Stellen und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.

Der Landtag wählt den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von fünf Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist er in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und informiert Behörden und die Öffentlichkeit über Datenschutz und Datensicherheit.

Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) kann sich jedermann an den Landesbeauftragten wenden, wenn er meint, durch Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten durch öffentliche Stellen in seinen Rechten verletzt worden zu sein.

Der Landesbeauftragte hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 endete die Amtszeit des bisherigen Landesbeauftragten für den Datenschutz Dr. Harald von Bose. Die Wahl einer bzw. eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ist bisher nicht erfolgt.

Bis zur Bestellung einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach § 22 Abs. 3 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt durch den Direktor der Geschäftsstelle, Herrn Albert Cohaus, vertreten. Für die Dauer der Vertretung hat der Direktor der Geschäftsstelle die Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz inne.

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Debatte

In der Vollversammlung des Parlaments werden die bereits in den Ausschüssen und den Fraktionen erarbeiteten Standpunkte öffentlich diskutiert und beschlossen. Durch die öffentliche Diskussion werden die Standpunkte der einzelnen Fraktionen dem Bürger zugänglich gemacht. Somit bilden die Debatten einen wichtigen Faktor der politischen Willensbildung.

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Demokratie

In einer Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Sie ist als Staatsprinzip im Art. 20 des Grundgesetzes verankert. In Deutschland wird die Staatsgewalt vom Volk durch Wahlen ausgeübt. In diesem Zusammenhang spricht man von der mittelbaren (repräsentativen) Demokratie.

Die direkte Einwirkung des Volkes auf die Gesetzgebung (plebiszitäre Demokratie) ist in Sachsen-Anhalt durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide möglich und in Art. 80 und 81 der Landesverfassung verankert. Auf Bundesebene gibt es diese Möglichkeiten nicht. Volksentscheide sind hier ausschließlich bei Länderneuregelungen vorgesehen.

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Diät

Jeder Abgeordnete erhält für die Dauer seiner Mandatsausübung eine Entschädigung (Diät). In Sachsen-Anhalt beträgt diese seit dem 1. Juli 2023 monatlich 7 797,69 Euro, die beim Finanzamt auch versteuert werden müssen. Die Entschädigung soll die unabhängige Mandatsausübung gewährleisten. Zusätzlich erhält jeder Parlamentarier eine steuerfreie Kostenpauschale von  2 126,00 Euro, welche für die Betreuung des Wahlkreises zu verwenden ist.

Des Weiteren wird dem Abgeordneten ein Büro im Landtagsgebäude bereitgestellt sowie ein Mitarbeiter im Wahlkreis finanziert. Für das berufsbedingte Reisen im Bundesland erhalten sie eine Freifahrtberechtigung für die öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Erstattung der Reisekosten. Nachgewiesene Kosten für einen Zweitwohnsitz am Sitz des Landtags können bis zu höchstens 336 Euro je Monat übernommen werden. In diesem Fall werden Kosten für Übernachtungen im Zusammenhang mit Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse in Magdeburg nicht erstattet.

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Direktmandat

Das Direktmandat wird vom Wähler an einen Bewerber in dessen Wahlkreis vergeben. Das Mandat geht immer an den Kandidaten, der im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat. Er ist automatisch gewählt, unabhängig vom Abschneiden seiner Partei. Im sachsen-anhaltischen Landtag gibt es in der 8. Wahlperiode 41 direkt aus den Wahlkreisen gewählte Abgeordnete.

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Diskontinuität

Durch Neuwahlen ergeht ein neuer Wählerauftrag, es entstehen unter Umständen andere Mehrheiten. Alle Vorlagen, die das alte Parlament bis zum Ende seiner Legislaturperiode nicht abgearbeitet hat, müssen nach der Wahl neu eingebracht werden. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, neugewählte Abgeordnete nicht an die Entscheidungen ihrer Vorgänger zu binden.

Ausnahmen zu diesem Grundsatz bilden lediglich Volksinitiativen, Volksbegehren, Petitionen, Haushaltsrechnungen und Anträge der Landesregierung auf Entlastung.

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Drucksache

Als Drucksache gelten alle Vorlagen, über die der Landtag einen Beschluss zu fassen hat. Welche Vorlagen als Drucksache behandelt werden, legt die Geschäftsordnung fest. Die Vorlagen erhalten eine Drucksachennummer, bestehend aus der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer.

In der 7. Legislaturperiode befasste sich der Landtag mit 7 861 Drucksachen. Alle Drucksachen sind über die Parlamentsdokumentation (PADOKA) und das Landtagsarchiv öffentlich und online zugänglich.

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D‘Hondt‘sches Verfahren

Das Höchstzahl-Verfahren zur Errechnung der Abgeordnetensitze bei der Verhältniswahl geht auf den Belgier Victor D‘Hondt zurück und wird deshalb auch als D‘Hondt‘sches Verfahren bezeichnet.

Alle nach Abzug der Direktmandate verbleibenden Sitze werden auf Basis der Zweitstimmenverteilung auf die Landeslisten verteilt. Die von den einzelnen Parteien erreichten Zweitstimmen werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Auf die sich jeweils ergebenden höchsten Ergebnisse (Höchstzahlen) wird jeweils ein Mandat vergeben, bis alle Mandate vergeben sind.