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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Befragung der Landesregierung

Zu Beginn jeder Sitzungsperiode findet eine maximal einstündige Befragung der Landesregierung durch die Abgeordneten des Landtags statt. Dabei sind nur Fragen zulässig, die von aktuellem landespolitischen Interesse sind und Themen betreffen, für die die Landesregierung zuständig ist. Außerdem müssen es Fragen sein, die kurze Antworten ermöglichen. Aus welcher Fraktion der/die erste Fragesteller/in kommt, hängt von der Größe der Fraktion ab und wechselt in einer festgelegten Reihenfolge bei jeder Befragung.

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Beratung

Die Behandlung von Gesetzentwürfen im Plenum des Landtags nennt man Beratung, in anderen Parlamenten auch Lesung. Der Landtag behandelt Gesetzentwürfe in zwei Beratungen. Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung behandelt er in drei Beratungen. Außerdem finden drei Beratungen statt, wenn der Landtag dies beschließt oder der Gesetzentwurf am Schluss der zweiten Beratung wieder in einen Ausschuss überwiesen wird. Den Ablauf der Beratungen regelt die Geschäftsordnung des Landtags.

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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss, in den nach der Ersten Beratung im Plenum Vorlagen zur federführenden Beratung überwiesen wurden, erarbeitet für den Landtag Beschlussempfehlungen. In ihnen sind die Diskussion im Ausschuss, die vorgetragenen Änderungen zu der jeweiligen Vorlage sowie die Voten der mitberatenden Gremien zusammengefasst. Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse sind Grundlage für die Beratung und die Entscheidung des Plenums.

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Beschlussfähigkeit

Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Dies wird zu Beginn jeder Sitzung durch den Landtagspräsidenten festgestellt. Der Landtag ist weiterhin beschlussfähig, wenn während der Sitzung weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, solange nicht ein Mitglied vor einer Wahl oder Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifelt.

Kann keine Beschlussfähigkeit hergestellt werden, hat der Präsident die Sitzung zu schließen.

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Bibliothek

Die Bibliothek des Landtags von Sachsen-Anhalt dient vorrangig der Informations- und Literaturversorgung des Parlaments und seiner Gremien, der Fraktionen und der Parlamentsverwaltung. Sie sammelt und erschließt das für die politisch-parlamentarische Arbeit notwendige Schrifttum schwerpunktmäßig aus den Gebieten Recht, Politik, Sozialwissenschaften, Geschichte und Zeitgeschichte und erwirbt ebenfalls landeskundliche Werke über Sachsen-Anhalt. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung nimmt die Landtagsbibliothek nicht am Leihverkehr teil.

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Budgetrecht

Mit dem sogenannten Budgetrecht nimmt der Landtag wichtige Weichenstellungen bei der Schwerpunktsetzung der politischen Arbeit im Land vor. Zum Budgetrecht gehört neben der Bewilligung des Haushalts auch die Kontrolle über den Haushaltsvollzug. Anhand der vom Finanzminister erstellten Haushaltsrechnung überprüft der Landtag für einen abgeschlossenen Zeitraum das Finanzgebaren der Behörden und nimmt damit unmittelbar Einfluss.

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Bundesrat

Der Bundesrat (oftmals als Länderkammer bezeichnet) ist das oberste Bundesorgan, durch das die Länder bei der Bundesgesetzgebung und der Bundesverwaltung mitwirken. Er benennt unter anderem die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein, Thüringen) haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern (Hessen) fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) haben sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.

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Bundestag

Der Deutsche Bundestag mit Sitz in Berlin ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598, welche für vier Jahre gewählt werden. In den Wahlkreisen werden 299 Mandate als Direktmandate vergeben. Ebenfalls 299 Mandate werden über die Landeslisten vergeben.

Zurzeit hat der deutsche Bundestag, bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate, 736 Abgeordnete. Die Regierung bildet eine Koalition aus SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke sowie vier Fraktionslose bilden die Opposition.

Aufgaben des Bundestages sind beispielsweise:

- Repräsentation des Volkes
- Gesetzgebung
- Verabschiedung des Bundeshaushalts
- Wahlfunktion (Bundeskanzler, Bundesrichter)
- Kontrolle der Regierung und Verwaltung
- Genehmigung von Bundeswehreinsätzen
- Feststellung des Verteidigungsfalls

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Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das aus dem Bundestag und einer gleichgroßen Anzahl von durch die Landtage der Bundesländer gewählten Mitgliedern bestehende oberste Verfassungsorgan zur Wahl des Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung tritt alle fünf Jahre zusammen.