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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der Wähler an den wahlberechtigten Bürgern. Sie wird vom Landeswahlleiter ermittelt und veröffentlicht. So betrug die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl 2021 60,3 Prozent, 2016 61,1 Prozent, 2011 51,2 Prozent, 2006 44,4 Prozent, 2002 waren es 56,5 Prozent, 1998 betrug sie 71,5 Prozent.