Wahlsystem
Beim Wahlsystem in Sachsen-Anhalt handelt es sich um eine personalisierte Verhältniswahl. Jeder Bürger hat zwei Stimmen: die Personenstimme (Erststimme) wird an den Kandidaten aus dem jeweiligen Wahlkreis vergeben. Der Sieger erhält ein Direktmandat. Mit der Parteienstimme (Zweitstimme) wählt der Bürger eine Partei oder Listenvereinigung. Diese stellt vor der Wahl eine Landesliste auf, mit der sie eine Rangfolge festlegt, nach welcher die Kandidaten in den Landtag einziehen sollen. Nur jene Parteien oder Listenvereinigungen, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen in den Landtag ein.