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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Untersuchungsausschuss

Abgesehen von den Fachausschüssen gibt es auch speziell eingerichtete Gremien, die sich lediglich mit einem bestimmten Thema befassen. Dazu gehört der Untersuchungsausschuss. Der Landtag hat das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Entsprechende Anträge (zum Beispiel von einer Fraktion) können mit der Mehrheit der Stimmen angenommen werden. Auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder hat der Landtag aber auch die Pflicht, beantragte Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dieses Minderheitenrecht ist für Oppositionsfraktionen von besonderer Bedeutung, um Missstände in der Regierungsarbeit aufzudecken.

Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung kann der Landtag den Einsetzungsantrag zur gutachtlichen Äußerung an den für Verfassungsrecht zuständigen Ausschuss überweisen; dieser hat die gutachterliche Äußerung unverzüglich abzugeben.

Generell ist ein Untersuchungsausschuss ein geeignetes Mittel, um Sachverhalte aufzuklären, die von öffentlichem Interesse sind. Ein Untersuchungsausschuss agiert immer unabhängig von der Regierung, um bei der Wahrheitsfindung nicht beeinflusst zu werden.