Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

P

Partei

Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und das Ziel der Teilnahme an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene haben. Sie sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei, doch muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Durch das Parteienprivileg des Art. 21 Grundgesetz sind diese in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit geschützt und können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.

(Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen, 2003)