Landesverfassung
Die Landesverfassung wurde am 15. Juli 1992 vom Landtag beschlossen und regelt das Zusammenleben aller Menschen in Sachsen-Anhalt. Sie besteht, ähnlich wie das Grundgesetz, aus einer Präambel, einem Grundrechtekatalog und einem staatsorganisatorischen Teil. Ihre Leitmotive wurden in der Präambel niedergeschrieben.
Diese sind insbesondere:
- Sicherung der Freiheit und der Würde des Menschen
- Schaffung von Grundlagen für ein soziales und gerechtes Gemeinschaftsleben
- Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
- Kultur- und Traditionspflege in allen Landesteilen
Zur Änderung der Landesverfassung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit des Landtags. Dies geschah bislang unter anderem durch die Verfassungsänderung vom 27. Januar 2005, mit der die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre erweitert wurde, vom 5. Dezember 2014, durch die Kinderrrechte in die Landesverfassung aufgenommen wurden, sowie mit der am 28. Februar 2020 beschlossenen Änderung, durch die die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ und die „Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts“ in der Landesverfassung verankert wurden.