Landesverfassungsgericht
Das Landesverfassungsgericht stellt das höchste Rechtsprechungsorgan des Landes Sachsen-Anhalt dar. Sein Präsident sowie sechs weitere Richterinnen und Richter werden mit Zweidrittelmehrheit durch den Landtag für sieben Jahre gewählt und agieren unabhängig vom Parlament. Das Gericht wird nur auf Antrag tätig und entscheidet:
- über die Auslegung der Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten
- über die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und
Volksentscheiden
- über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung
- über die Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsauftrags eines
Untersuchungsausschusses
- über Verfassungsbeschwerden
- über andere, ihm durch Verfassung oder Gesetze zugewiesene Fälle