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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Landtagspräsident/in

Der Landtagspräsident bzw. die Landtagspräsidentin wird für die Dauer der Wahlperiode (in Sachsen-Anhalt fünf Jahre) auf Vorschlag der stärksten Fraktion durch den Landtag gewählt. Die drei stärksten Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtages für die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten vor. Sie werden ebenfalls für fünf Jahre durch die Abgeordneten gewählt.

Der Präsident oder ein Vizepräsident leitet die Landtagssitzung. Der Präsident vertritt das Land in Angelegenheiten des Landtags, leitet den Ältestenrat und die Verwaltung. Er übt dienstrechtliche Befugnisse aus, ernennt und entlässt den Präsidenten, den Vizepräsidenten und weitere Mitglieder des Landesrechnungshofs sowie den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Des Weiteren übt der Präsident das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen des Landtags aus.

Ein Präsident oder Vizepräsident können abberufen werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtags einen entsprechenden Antrag stellt. Damit der Antrag beschlossen wird, müssen im Plenum zwei Drittel der Mitglieder des Landtags zustimmen.