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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Landesregierung

Die Landesregierung wird als Exekutive bezeichnet, was so viel wie vollziehende oder ausführende Gewalt bedeutet. Sie unterliegt der Kontrolle durch das Parlament und ist verpflichtet, Beschlüsse des Landtags umzusetzen. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern für die unterschiedlichen Ressorts. Es gibt keinen immer gleichen Zuschnitt der Ministerien, sie werden zum Teil auch ressortübergreifend von einem Minister betreut. Mitglieder der Landesregierung dürfen nicht dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einer Volksvertretung eines anderen Landes angehören, sie dürfen auch „nebenbei“ keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben.

An der Spitze der Landesregierung steht der Ministerpräsident.  Er wird vom Landtag gewählt und vor dem Parlament vereidigt. Der Eid kann eine religiöse Formel umfassen. Danach bildet er sein Kabinett und beruft die Mitglieder der Landesregierung. Alle Ministerinnen und Minister werden ebenfalls vor dem Parlament vereidigt. In der Regel erfolgt dies in den ersten Sitzungen nach einer Landtagswahl.