Föderalismus
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. In ihm vereinigen sich die Länder zu einem Gesamtstaat – dem Bund. Obwohl beiden Einheiten Staatsqualität zukommt, tritt der Bundesstaat einheitlich nach außen auf. Die Staatsgewalt hingegen wird auf Bund und Länder verteilt. Das Grundgesetz schreibt im Art. 20 den Bundesstaat als Staatsprinzip fest. Stärkster Ausdruckspunkt des Föderalismus in Deutschland ist der Bundesrat, in dem die Länder an der Entscheidungsfindung des Bundes mitwirken. Eine weitere Ausprägung findet sich im Grundgesetz, welches grundsätzlich den Ländern das Recht der Gesetzgebung einräumt. Diese grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt jedoch vielen Ausnahmen.