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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Er gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät den Landtag, die Landesregierung sowie sonstige öffentliche Stellen und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.Der Landtag wählt den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von fünf Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist er in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und informiert Behörden und die Öffentlichkeit über Datenschutz und Datensicherheit.

Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) kann sich jedermann an den Landesbeauftragten wenden, wenn er meint, durch Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten durch öffentliche Stellen in seinen Rechten verletzt worden zu sein.

Der Landesbeauftragte hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Von März 2005 bis Ende 2020 war Dr. Harald von Bose der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die Wahl einer bzw. eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ist bisher nicht erfolgt. In der Zwischenzeit wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach § 22 Abs. 3 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt durch den Direktor der Geschäftsstelle, Albert Cohaus, vertreten. Für die Dauer der Vertretung hat der Direktor der Geschäftsstelle die Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz inne.