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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

A

Abgeordnetenmandat

Ein Mandat ist der Auftrag des Wählers, ihn zu vertreten. Das Mandat ist an keinerlei Weisungen gebunden, die Abgeordneten üben es frei aus und sind dabei lediglich ihrem eigenen Gewissen unterworfen.

Ein Landtagsmandat erhalten die Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten. Nach diesem Prinzip sind derzeit 41 Plätze im Parlament als Direktmandate zu vergeben. Die restlichen Sitze werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel entsprechend dem erzielten Parteistimmenanteil an die Landeslisten vergeben. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Parteistimmenergebnis zustehen würden, handelt es sich um Überhangmandate. Das Direktmandat wird in jedem Fall wahrgenommen. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr im Verhältnis zum gesamten Wahlergebnis zustehen würden, werden Ausgleichsmandate vergeben. Dies soll einer Benachteiligung anderer Parteien entgegenwirken. 

Das Mandat beginnt mit der Annahme der Wahl und erlischt zur konstituierenden Sitzung des neugewählten Landtags, sofern der Abgeordnete nicht wiedergewählt wurde.