Diät
Jeder Abgeordnete erhält für die Dauer seiner Mandatsausübung eine Entschädigung (Diät). In Sachsen-Anhalt beträgt diese seit dem 1. Juli 2024 monatlich 8 273,35 Euro, die beim Finanzamt auch versteuert werden müssen. Die Entschädigung soll die unabhängige Mandatsausübung gewährleisten. Zusätzlich erhält jeder Parlamentarier eine steuerfreie Kostenpauschale von 2 253,56 Euro, welche für die Betreuung des Wahlkreises zu verwenden ist.
Des Weiteren wird dem Abgeordneten ein Büro im Landtagsgebäude bereitgestellt sowie ein Mitarbeiter im Wahlkreis finanziert. Für das berufsbedingte Reisen im Bundesland erhalten sie eine Freifahrtberechtigung für die öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Erstattung der Reisekosten. Nachgewiesene Kosten für einen Zweitwohnsitz am Sitz des Landtags können bis zu höchstens 336 Euro je Monat übernommen werden. In diesem Fall werden Kosten für Übernachtungen im Zusammenhang mit Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse in Magdeburg nicht erstattet.