Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

B

Beratung

Die Behandlung von Gesetzentwürfen im Plenum des Landtags nennt man Beratung, in anderen Parlamenten auch Lesung. Der Landtag behandelt Gesetzentwürfe in zwei Beratungen. Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung behandelt er in drei Beratungen. Außerdem finden drei Beratungen statt, wenn der Landtag dies beschließt oder der Gesetzentwurf am Schluss der zweiten Beratung wieder in einen Ausschuss überwiesen wird. Den Ablauf der Beratungen regelt die Geschäftsordnung des Landtags.