Antrag
Mit Anträgen wird der Landtag um eine Entschließung, Zustimmung, Änderung oder um einen sonstigen Beschluss gebeten. Anträge können von der Landesregierung, von einer Fraktion oder von mindestens acht Mitgliedern des Landtags eingebracht werden. Sie sind beim Präsidenten in Schriftform einzureichen und müssen ebenso begründet sein. Eine spezielle Form des Antrags sind Gesetzentwürfe. Diese können auch durch ein Volksbegehren in den Landtag eingebracht werden.
Anträge können vom Landtag mit und ohne Aussprache an einen Ausschuss zur weiteren Bearbeitung überwiesen werden.