Anhörung
Anhörungen („Hearings“) werden im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Es werden Experten, Interessenvertreter und Betroffene gehört, sodass in ein Gesetzesvorhaben konstruktive Kritik einfließen kann. Durch Anhörungen sollen sowohl ungewollte Folgewirkungen von Gesetzen vermieden und fehlendes Fachwissen der Volksvertreter kompensiert als auch ein besseres Verständnis bei den Betroffenen geschaffen werden.
Jeder Ausschuss des Landtags kann zur Information über ein von ihm zu beratendes Thema eine Anhörung durchführen. Im Gegensatz zu Ausschusssitzungen an sich sind Anhörungen in der Regel öffentlich.