Anfrage
Anfragen werden durch Abgeordnete schriftlich an die Landesregierung gestellt. Die Regierung wird durch eine Anfrage aufgefordert, zu bestimmten Sachverhalten Stellung zu nehmen. Man unterscheidet zwischen Kleinen Anfragen, dringlichen Anfragen für die Fragestunde und Großen Anfragen.
Immer bis Donnerstag vor Beginn der Landtagssitzungen (also meist einmal im Monat) kann jede/r Abgeordnete dringliche Anfrage stellen. Die Regierung antwortet bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Landtagssitzung. Für Große Anfragen steht der Regierung eine deutlich längere Frist zur Beantwortung zu als bei anderen Anfragen.