Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

A

Anfrage

Anfragen werden durch Abgeordnete schriftlich an die Landesregierung gestellt. Die Regierung wird durch eine Anfrage aufgefordert, zu bestimmten Sachverhalten Stellung zu nehmen. Man unterscheidet zwischen Kleinen Anfragen, dringlichen Anfragen für die Fragestunde und Großen Anfragen. 

Immer bis Donnerstag vor Beginn der Landtagssitzungen (also meist einmal im Monat) kann jede/r Abgeordnete dringliche Anfrage stellen. Die Regierung antwortet bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Landtagssitzung. Für Große Anfragen steht der Regierung eine deutlich längere Frist zur Beantwortung zu als bei anderen Anfragen.