Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

M

Mandatsverzicht

Abgeordnete können jederzeit auf ihren Sitz im Parlament verzichten. Der Verzicht muss gegenüber dem Landtagspräsidenten erklärt werden. Der vom Landtagspräsidenten bestätigte Verzicht ist unwiderruflich. Die Verzichtserklärung muss freiwillig, unbedingt sowie unbeeinflusst von Täuschung oder Drohung erfolgen. Die Entscheidung darüber muss unverzüglich getroffen, dem Abgeordneten zugestellt und als Landtagsdrucksache verteilt werden. Es besteht eine Wochenfrist hinsichtlich der Wirksamkeit des Mandatsverzichts (nach Verteilung der Entscheidung des Präsidenten des Landtags als Landtagsdrucksache).