Ordnungsruf
Der Präsident wahrt die Ordnung sowie die Würde und das Ansehen des Landtags. Verletzt ein Mitglied des Landtags diese, ruft der Präsident es mit Nennung des Namens „zur Ordnung“. Ist ein/e Abgeordnete/r während einer Sitzung dreimal „zur Ordnung“ gerufen oder verletzt ein Mitglied des Landtags in einer Sitzung gröblich die Ordnung, die Würde oder das Ansehen des Landtags, so kann der Präsident es von dieser Sitzung ausschließen. Das ausgeschlossene Mitglied hat den Sitzungssaal sofort zu verlassen.