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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Zweitstimme

Mit der Zweitstimme (Parteienstimme) wird eine Landesliste gewählt, die von einer Partei oder Listenvereinigung aufgestellt wurde. Die Gesamtheit der erzielten Zweitstimmen bestimmt letztlich die erreichte Prozentzahl einer Partei bei einer Wahl. Nach dieser Prozentzahl errechnen sich daraufhin die zu vergebenden Sitze im Landtag. Wer von der Partei dann in den Landtag einzieht, bestimmen die Parteien selbst über die Landeslisten. Parteien, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erreichen, ziehen nicht in den Landtag ein. Außerdem kann es durch Überhangmandate vorkommen, dass eine Partei mehr Sitze erhält, als ihr nach der Zweitstimmenverteilung zustehen. Um dieses Ungleichgewicht abzufedern, werden Ausgleichsmandate vergeben.