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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

A

Ausschuss

Die intensivste Auseinandersetzung der Abgeordneten mit bestimmten Themen findet in den Ausschüssen statt. Sie bereiten die Themen für die Plenarsitzung vor und geben Beschlussempfehlungen ab.

Neben dem Petitionsausschuss, der von der Landesverfassung vorgegeben ist, gibt es andere ständige Ausschüsse. Sie werden zu Beginn einer Wahlperiode festgelegt. Die Anzahl der Mitglieder je Fraktion wird nach dem Rangmaßzahlverfahren aus der Fraktionsstärke ermittelt. In der 8. Wahlperiode setzen sich alle Ausschüsse derzeit aus 13 Mitgliedern zusammen.

Neben den ständigen Ausschüssen gibt es auch sonstige Ausschüsse, wie Unterausschüsse und das Parlamentarische Kontrollgremium. Der Landtag kann ebenfalls Ausschüsse eigener Art wie Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen einsetzen.