Wahlkreis
Damit das Verfassungsgebot der „gleichen“ Wahl eingehalten wird und alle Stimmen gleich viel Gewicht haben, ist das Landesgebiet in 41 Wahlkreise eingeteilt, in denen annähernd gleich viele Wahlberechtigte wohnen. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt, welcher ein Direktmandat erhält. Die Abweichungen bei der durchschnittlichen Bevölkerungszahl dürfen nicht mehr als 20 Prozent betragen. Es gibt aber zwischen den Wahlkreisen erhebliche Unterschiede, die sich auch in der Betreuung durch die Abgeordneten niederschlagen: Ein Flächenwahlkreis mit großer Ausdehnung erfordert allein zeitlich mehr Fahr- und Organisationsaufwand als ein auf wenige Kilometer beschränkter Stadtwahlkreis.