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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

K

Konstituierende Sitzung

Die erste Sitzung eines neugewählten Landtags ist die konstituierende Sitzung. Sie muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl erfolgen und wird durch den Alterspräsidenten bis zur Wahl des Landtagspräsidenten geleitet. Sie beginnt mit dem Namensaufruf der Abgeordneten und dem Inkraftsetzen einer Geschäftsordnung. Des Weiteren erfolgt in der Konstituierenden Sitzung die Wahl der Landtagsvizepräsidenten und der Schriftführer.