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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

K

Koalition

Eine Koalition wird eingegangen, wenn keine Fraktion über die absolute Mehrheit der Mandate verfügt. Sie besteht aus mindestens zwei Fraktionen, die miteinander koalieren, um eine Regierung zu bilden.

In Vorgesprächen einigen sich die Fraktionen auf gemeinsame Standpunkte und Ziele, welche sie in der anstehenden Legislaturperiode vertreten beziehungsweise erreichen wollen. Die abgestimmten Vorhaben werden in einem Koalitionsvertrag als Basis der politischen Zusammenarbeit niedergeschrieben.