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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

I

Indemnität

Ein Recht, das speziell auf die Arbeit eines Abgeordneten zugeschnitten wurde, ist die Indemnität. Dies schützt die Parlamentarier vor negativen Folgen ihrer Aussagen. Sie dürfen niemals für im Landtag oder in den Ausschüssen getätigte Aussagen gerichtlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Grundsatz bleibt auch nach Beendigung ihrer Amtszeit bestehen. Die einzige Ausnahme stellen verleumderische Beleidigungen dar.