Diskontinuität
Durch Neuwahlen ergeht ein neuer Wählerauftrag, es entstehen unter Umständen andere Mehrheiten. Alle Vorlagen, die das alte Parlament bis zum Ende seiner Legislaturperiode nicht abgearbeitet hat, müssen nach der Wahl neu eingebracht werden. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, neugewählte Abgeordnete nicht an die Entscheidungen ihrer Vorgänger zu binden. Ausnahmen zu diesem Grundsatz bilden lediglich Volksinitiativen, Volksbegehren, Petitionen, Haushaltsrechnungen und Anträge der Landesregierung auf Entlastung.