Abgeordnetengesetz
Das Abgeordnetengesetz beinhaltet Regelungen zu den auf der Basis der Landesverfassung definierten Rechten und Pflichten der Abgeordneten. Es regelt Ansprüche, wie die Vergütung während der Amtszeit, oder die Nutzung von Einrichtungen des Landtags. Es gewährt den Schutz der freien Mandatsausübung, legt fest, welche Tätigkeiten Abgeordnete nicht ausüben dürfen und stellt Verhaltensregeln auf.
Zum Abgeordnetengesetz werden vom Präsidenten im Benehmen mit dem Ältestenrat Ausführungsbestimmungen festgelegt, welche die Verhaltensregeln, die Reisekostenerstattung und die Ausstattung der Abgeordneten konkretisieren.